Umwelt ab Januar stärker im Fokus der Agrarpolitik: Worauf müssen sich die Betriebe jetzt einstellen?
Die neue Förderperiode der Europäischen Agrarpolitik beginnt mit dem Jahreswechsel mit einem Paukenschlag: Die Direktzahlungen werden reduziert, stattdessen gibt es Prämien für Ökomaßnahmen, sofern die Betriebe die Möglichkeit haben, sie durchzuführen.

Weniger Direktzahlungen, mehr Geld für Junglandwirte, Ökologie im Fokus: Am 1. Januar beginnt die neue Stufe der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der EU. Betrachtet wird der Förderzeitraum bis 2027.
Die neue Agrarpolitik fördert stärker als bisher Maßnahmen des Umweltschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Direktzahlungen pro Hektar, die sogenannte Erste Säule der GAP, zurückgefahren: Von 171 Euro auf 156 Euro. Um die daraus resultierenden Mindereinnahmen zu kompensieren, haben die Betriebe ab 2023 die Möglichkeit, durch freiwillige Umweltmaßnahmen, die sogenannten Eco-Schemes, zusätzliche Einkommensbestandteile zu erzielen.
Die Förderung für die Eco-Schemes beträgt je nach angewandter Maßnahme zwischen 45 und 1300 Euro pro Hektar. Mit der GAP 2023 wird die Junglandwirteprämie von bisher 44 Euro pro Hektar auf 134 Euro pro Hektar mehr als verdreifacht.
Wie es mit der umsttrittenen Flächenstilllegung weitergeht
In der neuen GAP herrscht wieder das Prinzip, die "ersten Hektare" höher zu bezuschussen. Damit sollen kleinere Betriebe proportional höher gefördert werden, als großflächige Agrarunternehmen. Die Verpflichtung, vier Prozent der Ackerfläche aus Umweltschutzgründen aus der Produktion zu nehmen, hatte in diesem Jahr für Diskussionen gesorgt. Seit Beginn des Ukrainekriegs war die Forderung aufgekommen, die umstrittene Maßnahme zu überdenken, um den Bauern in der EU die Möglichkeit zu geben, ihren Teil zur weltweiten Ernährungssicherung beizutragen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat schließlich selbst die Initiative ergriffen: Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium soll die verpflichtende Flächenstilllegung im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Auf den Flächen dürfen aber nur Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchte (außer Soja) angebaut werden. Verboten sind damit unter anderem auch sogenannte Kurzumtriebsplantagen zur energetischen Nutzung.
Von welchem Grundsatz die Bauern einmalig abweichen dürfen
Flächen, die bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland gemeldet waren und mit Landschaftselementen wie beispielsweise Hecken bewachsen sind, dürfen weiterhin nicht ackerbaulich genutzt werden. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium bekannt gegeben hat, sollen die Regeln zum Fruchtwechsel im Jahr 2023 einmalig ausgesetzt werden. Damit können Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland beispielsweise Weizen nach Weizen anbauen.
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