Sperrstunde gilt ab Dienstag auch im Landkreis Heilbronn
Das Landratsamt hat am Montagabend neue Corona-Regeln verfügt. Ab Dienstag gibt es auch im Landkreis Heilbronn nach 23 Uhr keinen Alkohol mehr. Das ist eine von fünf Maßnahmen, mit denen die Pandemie eingedämmt werden soll.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat das Landratsamt Heilbronn am Abend eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ab Dienstag greifen im Landkreis Heilbronn ergänzend zur gültigen Landesverordnung weitergehende Maßnahmen. Wie in der Stadt Heilbronn gibt es dann auch im Landkreis eine Sperrstunde. Außerdem wird die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen begrenzt sowie der Alkoholverkauf eingeschränkt. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.
Masken auf Märkten
Zwischen 23 und 6 Uhr müssen so genannte Schank- und Speisewirtschaften geschlossen bleiben. Die Lieferung und Abholung von Essen und nichtalkoholischen Getränken ist in dieser Zeit allerdings erlaubt. Alkohol darf zwischen 23 und 6 Uhr nicht verkauft werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss ab Dienstag auf Wochen-, Groß-, Spezial- und Jahrmärkten getragen werden, auch wenn diese unter freiem Himmel stattfinden.
Nur noch 50 Personen bei einer Veranstaltung erlaubt
Der Landkreis begrenzt zudem die Zahl von Besuchern bei Messen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Ausstellungsfläche. In geschlossenen Räumen dürfen künftig nur noch maximal 50 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen.
Der Landkreis Heilbronn hatte am vergangenen Donnerstag die kritische Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tage überschritten, am Montag lag der Wert bei 85,9. Die Allgemeinverfügung gilt ebenso wie die der Stadt Heilbronn so lange, bis die Inzidenz sieben Tage in Folge unter 50 liegt.



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