SLK: Neue Regeln für Besucher
Im Zuge der Lockerungen verschiedener Bereiche des öffentlichen Lebens wird auch das Besuchsverbot in Krankenhäusern gelockert.
In den SLK-Kliniken treten ab Montag, 18. Mai, neue Besucherregelungen in Kraft. Dabei gelten folgende Regelungen: Pro Patient ist pro Tag nur ein Besuch von einer Person gestattet. Die Besuchszeiten sind zwischen 14 und 18 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen zusätzlich von 9 bis 12 Uhr.
Besucher müssen während des Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz tragen und beim Betreten die Hände desinfizieren. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten, auch gegenüber den Patienten. Pro Patientenzimmer ist je nur ein Besucher zulässig. Im Eingangsbereich werden alle Besucher registriert. Auf den Intensivstationen gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind in besonderen Situationen zulässig und vorher mit der Station abzustimmen.
Besuchsverbot gilt für Personen, die vor dem Besuch mit SARS-CoV-2 infiziert waren, bei denen ein Verdacht besteht oder die Symptome eines Infekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Auch, wer Kontakt zu einem Covid-Patienten hatte, muss draußen bleiben. Infos: www.slk-kliniken.de. r
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