Schmuggel-Affäre: Ermittler wissen lange nichts von früheren Vergehen
Erst die aktuellen Untersuchungen bringen weitere Taten des in der Schmuggel-Affäre hauptverdächtigen Vollzugsbeamten ans Licht. Warum nicht schon vorher?

Wieso war dem Vollzugsbeamten H., der verdächtigt wird, unter anderem Drogen ins Heilbronner Gefängnis geschmuggelt zu haben, in den zurückliegenden Jahren nicht beizukommen? Bis ins Jahr 2014 reichen seine Vergehen - vom Disziplinarverfahren bis hin zu Ermittlungen, die Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen ihn aufgenommen hatten. Und wieso war das Justizministerium nicht über alle Vorkommnisse auf dem Laufenden? In der Gefängnisaffäre sind viele Fragen offen.
Unstrittig ist: Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelten bereits im Jahr 2017 gegen den Vollzugsbeamten H. wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt. Er soll einen Übergriff auf einen Gefangenen durch andere Gefangene geduldet oder gar ermöglicht haben. Das Verfahren wurde eingestellt. Wussten die Ermittler zu dem Zeitpunkt, dass H. in der Vergangenheit bei mindestens zwei anderen Vergehen eine Rolle gespielt haben soll? Die Polizei verweist in ihrer Antwort auf die Staatsanwaltschaft; die Staatsanwaltschaft sagt, das sei nicht bekannt gewesen. In dem einem Fall sei H. "namentlich nicht benannt" worden; der andere Vorfall sei ihr "nicht zur Kenntnis gebracht worden".
Keine Antwort auf das Wieso
Dass es ein Disziplinarverfahren gegen H. im Jahr 2014 gab? Dass eine Frau im Jahr 2015 mehrfach gegenüber der Anstaltsleitung den Vorwurf erhob, H. bringe über die gefängniseigene Autowerkstatt Betäubungsmittel und Alkohol in den Knast? Davon wussten die Ermittler nach eigenen Angaben nichts.
In dem Verfahren 2017 gegen H. sind die früheren Vorwürfe nicht zur Sprache gekommen, weil sie nicht bekannt waren, heißt es dazu bei der Staatsanwaltschaft. Die Frage ist: Wieso waren sie nicht bekannt? Im Nachhinein "zu spekulieren", weshalb dies der Fall gewesen sei, "ist müßig", heißt es in einer schriftlichen Antwort an die Heilbronner Stimme. Die Polizei gibt erst gar keine Antwort auf die Frage nach dem Wieso. Nur so viel: "Die Polizei kann strafprozessuale Ermittlungen gegen Personen führen, wenn ihr zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht einer Straftat begründen", heißt es in ihrer Antwort. Die Staatsanwaltschaft schreibt ähnliches. Hinweise auf Straftaten und Anzeigen würden geprüft. Dass es gegebenenfalls für eine Anklageerhebung nicht ausreiche, bedeute nicht, dass die Staatsanwaltschaft untätig geblieben sei. Es fehle dann aber ein hinreichender Tatverdacht.
Justizministerium erfährt wenig
Das baden-württembergische Justizministerium schöpfte in den zurückliegenden Jahren offensichtlich ebenfalls keinen ausreichenden Verdacht gegen den Hauptverdächtigen. Denn es erfuhr kaum etwas von den Dingen, in die der JVA-Mitarbeiter verwickelt war. Dabei sind den Justizvollzugsanstalten des Landes "vielfältige Berichtspflichten gegenüber dem Justizministerium auferlegt", teilt das Ministerium mit. Zu informieren sei über außerordentliche Vorkommnisse, etwa die Flucht von Gefangenen oder Brände. Die Berichte seien grundsätzlich möglichst unmittelbar nach Bekanntwerden zu übermitteln.
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