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Schmuckhändler in Heilbronn wird Betrug vorgeworfen

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gleich in mehreren Fällen, teilt die Behörde auf Nachfrage der Stimme-Redaktion mit. Der Mann selbst weist alle Vorwürfe von sich.

Ein Schmuckhändler in Heilbronn soll sich bei einem Immobilienkauf als Besitzer dieser wertvollen Ming-Statue ausgegeben haben.
Ein Schmuckhändler in Heilbronn soll sich bei einem Immobilienkauf als Besitzer dieser wertvollen Ming-Statue ausgegeben haben.  Foto: dpa

Gegen einen Schmuckhändler in Heilbronn laufen gleich mehrere Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug. In einem wurde Anklage erhoben. In einem anderen wird dem Geschäftsmann nach Informationen der Stimme-Redaktion ein betrügerischer Vertragsabschluss beim Kauf einer Luxusimmobilie im Landkreis Heilbronn vorgeworfen - er soll vorgegeben haben, im Besitz einer Ming-Statue mit Millionenwert zu sein. Dieses und zwei weitere Verfahren seien noch offen, sagt Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte will namentlich nicht genannt werden und weist sämtliche Vorwürfe zurück. Ihm seien bis auf die Anklage alle Verfahren unbekannt, sagt er.

Makler: Überschaubarer Käuferkreis

Der für den Immobilienverkauf zuständige Makler aus Heilbronn - er will ebenfalls nicht genannt werden - beklagt, seine Provision nicht bekommen zu haben. Seit mehr als 30 Jahren ist er im Geschäft. So ein Anwesen, wie es in einer Gemeinde im Landkreis zum Verkauf steht, ist selbst für den erfahrenen Makler etwas Besonderes. 1500 Quadratmeter Wohnfläche, zehn Zimmer, vier Schlafzimmer, drei Bäder. Ein Pool mit Blick nach Heilbronn, in den man vom Wohnzimmer aus einsteigen kann.

Den Verkäufer der Luxusimmobilie kenne er persönlich, sagt der Makler. Der Käuferkreis für so ein Objekt sei überschaubar. Am Ende seien es drei ernsthafte Interessenten gewesen. Unter ihnen der Schmuckhändler, der den Zuschlag erhält. "Er hat nicht verhandelt und war bereit, den Preis zu bezahlen."

Welche Rolle eine Ming-Statue spielt

Wer ein solches Objekt kaufen möchte, muss über das nötige Kapital verfügen. Der Geschäftsmann hat dieses vermeintliche Vermögen auf sehr ungewöhnliche Weise nachgewiesen. "Er hat uns gesagt, dass er im Besitz eines Kunstschatzes im Wert von 12,5 Millionen Euro sei", sagt der Makler. So habe er den Hausstand eines verstorbenen Schweizer Kunstsammlers aufgelöst, behauptete er. Der Kunstschatz habe in der Villa im Keller in einer Kiste gelegen.

Für einen Bruchteil des geschätzten Wertes soll der Beschuldigte die Statue gekauft haben. "Da war ich erst einmal beeindruckt", sagt der Makler. Das Auktionshaus Nagel in Stuttgart hat die Existenz der Statue belegt und den Wert bestätigt. Eine weitere Bonitätsprüfung habe man nicht veranlasst. "Ich habe allen anderen Interessenten abgesagt. Es war alles in Butter", sagt der Makler. Am 15. März 2021 unterschreiben der Verkäufer und der Interessent eine Kaufabsichtserklärung, am 12. April folgt der Termin bei einem Heilbronner Notar. Verkäufer, Käufer und Notar unterschreiben den Vertrag. Als Zahlungsziel vereinbaren sie den 30. Juni 2021. Doch der Schmuckhändler zahlt nicht.

Beschuldigter hofft auf außergerichtliche Lösung

Der Makler ruft fast täglich beim Notar an. "Das darf nicht wahr sein, Was läuft hier schief?", fragt er sich. Selbstverständlich habe der den Käufer angerufen und sich erkundigt. Dieser habe ihn vertröstet und versprochen, dass alles in Ordnung sei. Es gäbe eine Verzögerung, das Geld müsse zunächst über die Schweiz zurück nach Deutschland, erklärt der Makler.

Der Beschuldigte sagt über den gesamten Vorgang bereits im Frühjahr 2022 in einem Gespräch mit der Stimme-Redaktion, er könne die Immobilie nicht bezahlen. Die Statue habe nicht ihm gehört, sondern seinem Vater. Und das Verhältnis sei gestört. Daher müsse das alles rückabgewickelt werden, erklärt der Anwalt des Mannes, Talip Öz. Man sei mit dem Verkäufer der Immobilie im Gespräch und habe diesem mehrere Angebote gemacht, die Sache außergerichtlich zu klären. "Wir wollen eine Lösung finden und eine Insolvenz meines Mandanten vermeiden." So einfach sei das aber nicht, die Vorstellungen lägen weit auseinander. Der Immobilienbesitzer selbst möchte sich nicht zum Geschehen äußern.

Die angefallenen Kosten haben sich zwischenzeitlich auf mehr als 300.000 Euro summiert - Verzugszinsen, Notar- und Maklergebühren inklusive. Man sei bereit, dem Verkäufer 150.000 Euro zu bezahlen. "Nummer eins ist der Verkäufer. Dann kümmert man sich um andere Gläubiger", sagt der Schmuckhändler. Die Sache mit der Immobilie sei privater Natur und habe mit seinem Geschäft in Heilbronn nichts zu tun.

Anklage in weiterem Fall

Die bereits in anderer Sache erhobene Anklage gegen den Mann wird am Heilbronner Amtsgericht verhandelt und ist verglichen mit den Summen, um die es beim Immobilienkauf geht, eine Lappalie. Ein Termin steht nach Angaben des Gerichtssprechers Michael Reißer noch nicht fest. Konkret soll der der Mann im November 2020 bei einem Handelsvertreter aus Muggensturm im Landkreis Rastatt Papiertragetaschen für sein Geschäft bestellt haben. Den Rechnungsbetrag von etwas über 2000 Euro soll er jedoch nicht bezahlt haben. Der Beschuldigte sagt, es habe sich um Mangelware gehandelt. Es gebe dafür Zeugen, so dass nach Aussage seines Anwalts die Anklage eingestellt werden dürfte.

In Heilbronn hatte der Mann anfangs große Pläne. Inzwischen aber fallen jüngste Onlinebeurteilungen negativ aus. Ein Kunde schreibt, er habe beim Verkauf von Wertgegenständen um den Erhalt des vereinbarten Preises kämpfen müssen. Auch diesen Vorwurf lässt der Händler so nicht stehen. Es sei alles beglichen. Zudem seien die meisten Bewertungen im Internet positiv.

Schmuckhändler beklagt Vandalismus

Der Geschäftsmann hat selbst auch etwas zu beklagen. Von einem ihm unerklärlichen Vandalismus an seinem Geschäft berichtet er und vermutet dahinter eine Schlammschlacht gegen seine Person. Vor drei Monaten sei von einem unbekannten Mann eine Scheibe mit einem Schlagstock eingeschlagen worden - es gebe ein Video, das der Polizei vorläge. Außerdem: Dass er von drei Verfahren gegen ihn gar nichts wisse, "das kann es ja nicht sein". Er sei guter Dinge und fürchte nichts, da er sich nichts vorzuwerfen habe.

Der Heilbronner Makler indes hatte bereits im November 2021 Anzeige wegen sogenannten Eingehungsbetrugs bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn erstattet. Eingehungsbetrug meint, dass ein Betrüger vortäuscht, vertragliche Pflichten zu erfüllen, sobald sie fällig sind. Der Makler rechnet vor: Aufgrund des hohen Verkaufspreises schulde ihm der Käufer etwa 130.000 Euro Provisionsforderung brutto.

Neuer Termin am Landgericht

Interessant könnte eine zwei Jahre zurückliegende Formalie werden. Im Mai 2020 hatte der Schmuckhändler Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen. Dieser hat nach pfändbaren Gegenständen gesucht, vergeblich. Weshalb der Gerichtsvollzieher damals vorstellig wurde, will er nicht sagen. Fünf Wochen später allerdings gründet er beim Amtsgericht in Stuttgart ein Unternehmen in Heilbronn. Alleiniger Geschäftsführer ist er selbst.

Der Makler hat seine Gebühren inzwischen vor dem Landgericht Heilbronn eingeklagt, die Verhandlung fand Ende Januar statt. Der Beschuldigte ist nicht bei Gericht erschienen. Es soll einen neuen Termin geben.

Versteigerung war im Juni 2021

Das Auktionshaus Nagel in Stuttgart hatte im Juni 2021 eine Bronzefigur aus der chinesischen Ming-Dynastie für einen Rekordwert von 9,5 Millionen Euro versteigert. Ausgerechnet mit dem angeblichen Besitz dieser Statue soll ein Schmuckhändler in Heilbronn im Frühjahr vergangenen Jahres eine Immobiliengeschäft im Landkreis Heilbronn in die Wege geleitet haben. Die 169 Kilogramm schwere Figur der Gottheit Vajrabhairava wird auf das Jahr 1473 datiert und stammt aus einer Schweizer Privatsammlung. Den Zuschlag bei der Auktion erhielt ein „bedeutender asiatischer Privatsammler“.

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