Steuer für Flugtickets ab 1. Mai gestiegen: Müssen Reisende die Mehrkosten tragen?
Durch eine Erhöhung der Ticketsteuer werden Flugreisen ab 1. Mai teurer. Was das für die Reisebüros bedeutet und ob sie die Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben.

Die Ticketsteuer für Flugtickets ist zum 1. Mai um 20 Prozent gestiegen. Reisbegeisterte müssen dadurch nun künftig tiefer in die Tasche greifen – und eventuell sogar die Differenz nachzahlen. Je nach Flugschein liegt die Ticketsteuer seit Beginn des Monats bei 15,53 Euro für Kurzstrecken und 70,83 Euro für Langstrecken. Für Mittelstreckenflüge gilt die Summe von 39,34 Euro. Die Höhe der Ticketsteuer ist abhängig davon, wie weit entfernt das Reiseziel liegt. Kurstreckenflüge betreffen besonders europäische Staaten, Mittelstrecken betreffen etwa afrikanische oder asiatische Reiseziele, und als Langstrecken gelten Flüge nach China oder die USA.
Zum Vergleich: Vor der Erhöhung lag die Steuer je nach Entfernung bei 12,48 Euro für Kurzstrecke, 31,61 Euro für Mittelstrecke oder 56,91 Euro für Langstrecke. Die Unterschiede liegen damit besonders bei Kurzstrecken bei wenigen Euros.
Wird Reisen durch die Ticketsteuer-Erhöhung jetzt teurer?
Aber was genau bedeutet die erhöhte Ticketsteuer für Kunden? Werden Reisen nun teurer? Reiseveranstalter aus der Region Heilbronn geben Entwarnung: Sie wollen die Mehrkosten nicht an ihre Kunden weitergeben, auch nicht rückwirkend. Für "Müller Reisen" aus Massenbachhausen hat das pragmatische Gründe. Der Reiseveranstalter bietet überwiegend innereuropäische Reisen an.
Die Ticketsteuererhöhung sei im Endeffekt so niedrig, dass "es sich nicht lohnt, das an den Kunden weiterzugeben", erklärt Büroleiter Sebastian Weise. Wenige Euros kämen dabei auf Reisen, die mehrere Tausend Euro gekostet haben. Das zu bearbeiten und an die Kunden kommunizieren, sei Arbeit, die sich nicht lohne. "Wir konzipieren die Reisen mitunter ein Jahr im Voraus. Wie soll ich das im Vorfeld einkalkulieren?" Man könne für so etwas keinen Pauschalbetrag einberechnen. Weise: "Man muss sich immer fragen, was will ich den Kunden auferlegen?"
Höhere Steuer auf Flugreisen: Regionale Reisebüros geben die Ticketsteuer nicht weiter
Zudem hätten laut Weise bereits größere Reiseveranstalter verkündet, die Mehrkosten nicht an ihre Kunden weitergeben zu wollen. Damit geraten regionale Reisebüros mit teilweise einstelligen Steuererhöhungen unter Zugzwang. "Das wird dann lächerlich", sagt Sebastian Weise. Reiseanbieter wie "Müller Reisen", die die Mehrkosten nicht an ihre Kunden weitergeben, könnte die Steuererhöhung noch zu einer Belastung werden. Das werde das Unternehmen aber erst am Jahresende merken, sagt Weise.
Auch "Gross Reisen" mit Sitz in Heilbronn gibt die Ticketsteuer nicht an Kunden weiter. "Bei unseren Gruppenflugreisen haben wir einen Pauschalpreis", sagt Produktmanagerin Michaela Düll. Der Pauschalpreis werde nicht an die Kunden weiterberechnet. Bei Einzeltickets sieht es etwas anders aus. "Bei Einzeltickets werden schon immer die tagesaktuellen Steuern, die bei Ticketausstellung anfallen, berechnet."
Mehrkosten für Reisende: Ryanair will Ticketsteuer an Kunden weitergeben
Beim "Heilbronner Reisebüro Böhm" ist die Fluggesellschaft entscheidend, ob der Kunde die Mehrkosten tragen muss. Als Reisebüro vermitteln sie die Reisen nur, der Beförderungsvertrag kommt aber zwischen der Fluggesellschaft und dem Kunden zustande, erklärt Inhaber Claus Böhm. "Die Preise machen die Veranstalter", sagt Böhm. Darauf habe das Reisebüro keinen Einfluss. Laut Böhm verlangt etwa die Billigfluggesellschaft "Ryanair" die Mehrkosten von ihren Kunden.
Das bestätigen mehrere Medienberichte, unter anderem des "Spiegel". Große Fluglinien wie die "Lufthansa" hätten demnach die Mehrkosten selbst getragen. "Ryanair" hingegen habe per E-Mail an betroffene Passagiere die Differenz eingefordert, ansonsten werde der Flug storniert. Rechtlich kein einfaches Thema, erklärte eine Expertin gegenüber dem "Spiegel". Grundsätzlich gilt: Das Gesetz, welches die Steuererhöhung festlegt, gilt zwar seit Ende März. Aber nur Verbraucher, die ab dem 1. Mai ihre Reisen buchen, müssen die Kosten tragen. Tickets, die vor dem 1. Mai gebucht wurden, fallen nicht unter die erhöhte Ticketsteuer.