Ramadan im Zeichen von Corona mit doppeltem Verzicht
Für Muslime hat am Dienstagabend der Fastenmonat Ramadan begonnen. Gebete in Moscheen sind unter strengen Regeln möglich. Das gemeinsame Fastenbrechen-Mahl aber nicht. Was ist, wenn die Inzidenz weiter steigt?
Selbst bei anhaltend hohen Corona-Wochen-Inzidenz-Werten von über 300 werde die Stadt Heilbronn Moscheen im Ramadan keine Schließung nahelegen, erklärte am Mittwoch Rathaussprecherin Claudia Küpper auf Stimme-Anfrage. Dies habe es auch zum christlichen Osterfest nicht gegeben, anders als an Weihnachten.
Der damaligen Absage-Bitte von Oberbürgermeister Harry Mergel seien auch die großen Moscheen nachgekommen. Der OB werde allerdings in einem Appell zum Ramadan ausdrücklich auf die Einhaltung strenger Hygieneregeln hinweisen. Die Stadt setze vor allem auf das Verantwortungsbewusstsein der Religionsgemeinschaften, werde aber auch kontrollieren, sagte Küpper. Wie alle regelmäßigen Gottesdienste mit mehr als zehn Personen hätten die speziellen Ramadan-Zusatzgottesdienste der Stadt gemeldet werden müssen.
Absage bei zu hohen Corona-Werten
"Mit Sorge und mit großem Verantwortungsbewusstsein" verfolgt der Landesvorsitzende der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB, Erdinç Altuntas, der auch der Moschee an der Weinsberger Straße vorsteht, die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen.
Selbst wenn es dazu in der Landesverordnung keine kritische Marke gebe, ab der religiöse Feiern verboten wären, hält er eine freiwillige Absage der Ramadan-Gebete bei einer weiterhin steigenden Wocheninzidenz nicht für ausgeschlossen. "Wir werden uns darüber Gedanken machen müssen. Die Gesundheit geht vor."
Schon bisher fänden Gebetsstunden nur unter strengen Regeln statt: von Namenserfassung über Maskenpflicht und Abstand bis zur Desinfektion, wobei die rituellen Waschungen zu Hause vorgenommen werden und jeder einen eigenen Gebetsteppich mitbringen müsse. "Aber es kommen wegen Corona inzwischen sowieso sehr wenige," bedauert Altuntas. Wegen der aktuell geltenden Ausgangssperre bekämen die Gläubigen einen Passierschein, "den sie nach 21 Uhr zur Not der Polizei zeigen können". So sei es es in der Landesverordnung für religiöse Zusammenkünfte vorgesehen sei, erläutert Altuntas.
Lieferservice für Bedürftige
Besonders bitter: Anders als gemeinsame Gebete ist das gemeinschaftliche Fastenbrechen in Moscheeräumen wegen der hohen Infektionsgefahr nicht möglich, aber immerhin im kleinen Kreis der Familie, erläutert Altuntas. Gleichzeitig biete man aber einen Lieferservice mit Festspeisen für Ältere, Bedürftige und Risikopersonen an.