Prozess nach fast tödlichen Stichen in Kneipe wegen alter Rechnung
Ein 26-Jähriger steht wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Heilbronn. Er soll bei einem Kneipenstreit einem Mann zwei fast tödliche Stiche versetzt haben. Der Streit entzündtete sich offenbar an einer alten, offenen Rechnung.

Ein Streit zwischen zwei Männern in einer Heilbronner Gaststätte endete am 16. Februar um fünf Uhr morgens fast tödlich. Weil ein 26-Jähriger seinem Gegenüber zwei Mal mit einem Messer in den Oberkörper stach, steht er jetzt wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Heilbronn. Bei dem Zoff ging es um Eifersucht und eine alte, offene Rechnung. Gestern war Prozessauftakt.
Der Streit ging offenbar vom späteren Opfer aus
Laut Anklageschrift ging der heftige Streit zunächst von dem späteren Opfer aus. Der Geschädigte hatte den 26-Jährigen offenbar lange nicht mehr gesehen, weil dieser zuvor vier Jahre lang in Haft war. In der Gaststätte liefen sich beiden wieder über den Weg. Der Mann ging den Angeklagten zunächst verbal an, weil dieser ihm vor fünf Jahren eine Freundin ausgespannt hatte, heißt es in der Anklageschrift. Andere Gäste in dem Lokal trennten die Streithähne. Doch der 26-Jährige soll dann beschlossen haben, es seinem Kontrahenten heimzuzahlen.
Deshalb habe sich der Angeklagte in eine dunkle Ecke an einer Tür gestellt, von der er gewusst habe, dass sie nicht videoüberwacht wurde. Hier kam es zur zweiten Begegnung, bei der der Geschädigte zunächst einen leichten Schlag gegen den 26-Jährigen gesetzt habe. Daraufhin soll der Angeklagte für das Opfer "völlig überraschend" zwei Mal mit einem Messer in den Oberkörper eingestochen haben. Dabei sei die Lunge verletzt worden, es habe akute Lebensgefahr bestanden. Der Verletzte habe durch eine "intensivmedizinische Versorgung" überlebt.
Angeklagter ließ sich chemische Formel der Lieblingsdroge tätowieren
Am ersten Verhandlungstag wurde der Angeklagte nur zu seiner Person vernommen. Vorsitzender Richter Roland Kleinschroth bezeichnete seinen Lebenslauf als "chaotisch". Der 26-Jährige wurde der Schule verwiesen, lebte zeitweise in einer Pflegefamilie und einer Inobhutnahmestelle und absolvierte eine "intensivpädagogische Maßnahme" auf einem Binnenschiff. Mit 13 begann der Drogenkonsum. Er ließ sich sogar die chemische Formel seiner Lieblingsdroge auf die Haut tätowieren.
Etwas ratlos standen die Richter vor den Fotos, die man auf einem Handy fand, die den Angeklagten zeigen, wie er den Hitler-Gruß im Freien und drinnen vor einer Hakenkreuzfahne zeigt. "Waren Sie betrunken oder zeigt das Ihre Einstellung?", wollte Richter Kleinschroth wissen. "Dazu mache ich keine Angaben", erwiderte der Angeklagte, denn da laufe noch eine Anzeige gegen ihn. Nur so viel sagte er: 90 Prozent seiner Freunde seien Ausländer.
Ein Video, das die Richter vorführten, zeigt, wie der Angeklagte bei der Haftvorführung austickt und einen Tisch umwirft. Ob er ein Aggressionsproblem habe, wollte Richter Kleinschroth wissen. Die Antwort lautete: "Nein." Dass er ein Drogenproblem habe, räumte der junge Mann ein. Sein Ziel sei es, in Zukunft drogenfrei zu leben. "Schieben Sie das, was passiert ist, auf Ihr Drogenproblem?", hakte Kleinschroth nach. Dazu gab es vorerst keine Antwort. Verteidigerin Ute Schreiner-Engelmann kündigte an, dass sie am nächsten Verhandlungstag eine Erklärung ihres Mandanten zur Sache abgeben will.
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