Niedrige Pegelstände: Wassernutzung stark eingeschränkt
Landratsamt Heilbronn schützt oberirdische Gewässer. Landwirte dürfen nur noch 50 Prozent der ihnen zugestandenen Menge nutzen. Privatleute ohne Genehmigung dürfen kein Wasser mehr aus Seen, Bächen und Flüssen entnehmen.

Landwirte müssen ihren Verbrauch halbieren, wenn sie Wasser aus oberirdischen Gewässern beziehen. Grund sind niedrige Pegelstände. Das Landratsamt Heilbronn hat außerdem verfügt, dass Privatleute ohne Genehmigung nichts mehr aus Flüssen, Seen und Bächen entnehmen dürfen. Helmut Eberle, Vize-Chef des Kreisbauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg, hält die Regelung zwar für schmerzhaft, grundsätzlich aber für tragbar. Er ärgert sich indes über das Regierungspräsidium Stuttgart.
Hohe Temperaturen, kaum Niederschläge
Wer für seinen Garten etwas Wasser benötigt, kann sich an oberirdischen Gewässern bedienen. Wasserrechtlicher Gemeingebrauch nennt sich das. Dies ist vom heutigen Tag an bis mindestens 15. September nicht mehr erlaubt.
Landwirte, die in größeren Mengen Wasser für Produktionszwecke nutzen, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Für sie gilt seit heute: Die in der Genehmigung festgesetzte Wassermenge darf nur noch zu 50 Prozent genutzt werden. Zudem dürfen die Beregnungsanlagen nur noch von 20 bis 6 Uhr laufen, weil tagsüber mehr Wasser verdunstet - ausgenommen ist die Tröpfchenbewässerung.
"Wir haben seit Februar keine Grundwasserneubildung mehr", sagt Amtsleiterin Susanne Sperrfechter. Hohe Temperaturen und fehlende Niederschläge hätten Pegel und Sauerstoffgehalt der Gewässer stark sinken lassen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr seien die Einschränkungen notwendig, die Ökologie der Gewässer drohe zu leiden. "Erst nach anhaltenden Niederschlägen kann mit einer Verbesserung gerechnet werden."
Pflanzen wachsen langsamer
Bislang orientierten sich die Behörden an Pegelständen. Inzwischen ist der sogenannte gemittelte niedrige Wasserstand (MNW) ausschlaggebend. Darüber ärgert sich Helmut Eberle, da dadurch die Eingriffswerte strenger geworden, Einschränkungen früher möglich sind. Er frage sich mit Blick auf das Regierungspräsidium Stuttgart, warum die Vorgaben ausgerechnet in der jetzigen Situation verschärft worden seien. "Das kann ich nicht nachvollziehen", sagte Eberle dieser Redaktion. Die hauptsächlich betroffenen Gemüsebauern hätten signalisiert, mit der 50-Prozent-Regelung einigermaßen leben zu können. Klar sei, dass sich die Pflanzen zum Teil nicht so gut entwickeln können.
Susanne Sperrfechter weist darauf hin, dass die Behörde die Pegelstände genau beobachtet. Wenn sich die Situation weiter verschärft, könnten die erlaubten Entnahmemengen sogar noch weiter reduziert werden. Für Härtefälle gebe es eine Hotline: 07131 9942199. Wer sich an die Verfügung nicht hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Sperrfechter: "Wir rechnen mit Meldungen und Anzeigen."
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