Nicht beseitigter Hundekot ist ein häufiges Ärgernis bei Kommunen in der Region
Ob Hundetoiletten, Geldbuße oder kostenlose Beutel beim Bürgerbüro: Kommunen versuchen dem Problem mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzusteuern. Und: Eine Leinenpflicht gilt jetzt auch im Heilbronner Stadtwald.

Nicht beseitigter Hundekot ist ein Thema, das Kommunen in der Region beschäftigt. Beim Ordnungsamt der Stadt Heilbronn beispielsweise gehen regelmäßig Beschwerden darüber ein: "Dabei ist in der städtischen Polizeiverordnung eindeutig geregelt, wie mit Hundekot richtig umzugehen ist", sagt Harald Wild vom Ordnungsamt. Demnach dürfen Hunde ihr Geschäft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen oder fremden Vorgärten verrichten.
Passiert es trotzdem, muss der Halter die Hinterlassenschaften seines Hundes beseitigen und im privaten Restmüll entsorgen. Alles andere sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von mindestens 50 Euro geahndet werden kann, heißt es aus dem Heilbronner Rathaus. Auch in Brackenheim ist nicht beseitigter Hundekot regelmäßig Thema. "Diese Problematik haben sicher alle Kommunen", sagt Tobias Greulich, Leiter des Bereichs Sicherheit und Ordnung. Um dem vorzubeugen, wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Hundetoiletten, sowohl in der Stadt als auch in den acht Ortsteilen, aufgestellt. Überall "dort, wo es in Richtung Wald oder Feldweg geht".
"Es ist wichtig, Möglichkeiten für Hundebesitzer zu schaffen"
Zudem gibt es im Bürgerbüro kostenlose Tüten. Das Angebot wird gut wahrgenommen, zeigt sich Greulich zufrieden. "Es ist wichtig, Möglichkeiten für Hundebesitzer zu schaffen." Trotz aller Vorkehrungen komme es hin und wieder aber vor, dass nicht beseitigter Hundekot auf Gehwegen oder kleineren Grünflächen innerhalb der Stadt entdeckt wird. Verstöße werden vom örtlichen Vollzugsdienst geahndet, erklärt der 31-Jährige.
Fast 130 Euro Strafe kann in Brackenheim drohen
Werden Hundehalter dabei ertappt, wie sie die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht beseitigen, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kostet 126,50 Euro Strafe. "Das ist natürlich ein Betrag, der Wirkung hat." In Eppingen droht ein Bußgeld von 100 Euro, wie Pressesprecherin Vanessa Heitz erklärt. Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen sei "ein Ärgernis für alle". An rund 100 Dog-Stations (auf Deutsch: Hundestationen) im Stadtgebiet sowie an stark frequentierten Spazierrouten können sich Hundebesitzer an den bereitgestellten Beuteln bedienen "und so den Kot des Tiers direkt entfernen und im Mülleimer entsorgen".
Zudem gilt laut Polizeiverordnung Leinenpflicht im Stadtgebiet.
Auch das Heilbronner Ordnungsamt betont, dass in verschiedenen Bereichen der Stadt eine Leinenpflicht für Hunde besteht. Unter anderem auf öffentlichen Straßen, Märkten, Haltestellen, bei Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Und seit diesem Jahr auch im Heilbronner Stadtwald vom 1. April bis 15. Juli.
Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren und ihren Jungen
Der Grund: Insbesondere im Frühjahr haben viele Wildtiere Junge. Und so passiert es "immer wieder, dass Hunde Wildtiere verletzen oder töten und Spaziergänger erschrecken oder gar beißen", heißt es in der Pressemitteilung.
Das Heilbronner Landratsamt kann ebenfalls zu Brut- und Aufzuchtzeiten für bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht anordnen, erklärt Pressesprecherin Lea Mosthaf. Vergangenes Jahr betraf das aufgrund einer Anfrage einer Gemeinde und des dortigen Jagdpächters Bereiche bei Ilsfeld, Talheim, Neckarwestheim und Lauffen. "Für dieses Jahr liegt aktuell keine Anfrage vor."
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