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Neue Grundsteuer: Eigentümer sind verunsichert

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Wegen der neuen Grundsteuer müssen Eigentümer beim Finanzamt eine Erklärung abgeben. Vielerorts stehen dafür nötige Daten nicht wie vorgesehen bereit. Fachleute erwarten, dass viele künftig weniger Steuern zahlen müssen - und manche deutlich mehr.

Blick über die Heilbronner Innenstadt: Wie viel Grundsteuer fällig wird, bemisst sich künftig am Bodenrichtwert. Für den größten Teil der Region sind diese Zahlen über ein zentrales Internet-Portal schon abrufbar.
Foto: Archiv
Blick über die Heilbronner Innenstadt: Wie viel Grundsteuer fällig wird, bemisst sich künftig am Bodenrichtwert. Für den größten Teil der Region sind diese Zahlen über ein zentrales Internet-Portal schon abrufbar. Foto: Archiv  Foto: Seidel

"Der Beratungsbedarf ist riesig", sagt Gerhard Schmidberger. Der Rechtspfleger und Vize-Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund in Heilbronn hält derzeit Vorträge zur neuen Grundsteuer. Innerhalb kürzester Zeit waren alle Plätze vergeben.

Eigentümer müssen bis Ende Oktober handeln

Die Verunsicherung ist groß, und nichts zu tun ist keine Option. Bis 31. Oktober müssen alle Eigentümer von Immobilien beim Finanzamt eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung der Steuer, die auf jahrzehntealten Wertverhältnissen beruhte, für unzulässig erklärt.


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Im Land ist künftig der Bodenrichtwert ausschlaggebend, den Gutachterausschüsse der Gemeinden festlegen. "Allerdings haben nicht alle Gutachterausschüsse die Daten rechtzeitig geliefert", bestätigt das Finanzministerium auf Nachfrage.

Nicht überall liegen die nötigen Bodenrichtwerte vor

Demnach haben zum Stichtag 1. Juli 126 von 206 Gremien die Daten bereitgestellt. Auf der über gutachterausschuesse-bw.de aufrufbaren Karte zeigen sich viele graue Flecken ohne Werte, bis Dienstag (5. Juli) auch noch im nördlichen Landkreis Heilbronn. Hier ist der Gutachterausschuss Bad Friedrichshall für 17 Gemeinden von Bad Rappenau über Bad Wimpfen und Neckarsulm bis Widdern zuständig. Die Daten liegen aber vor. "Alle Kommunen haben ihre Bodenrichtwerte auf ihrer Homepage", teilt der Ausschuss mit. In den kommenden Tagen sollen die Werte im zentralen Portal verfügbar sein.

Für Heilbronn, den übrigen Landkreis und den Hohenlohekreis sind die Werte grundstücksscharf per Mausklick im Portal abrufbar - so beträgt der Richtwert für ein Grundstück am Heilbronner Pfühlpark 1050 Euro je Quadratmeter, im Böckinger Süden sind es 360 Euro.

"Sollte es vereinzelt dazu kommen, dass die Bodenrichtwerte erst deutlich verspätet abgerufen werden können, wird den Eigentümerinnen und Eigentümern dadurch kein Nachteil entstehen", stellt eine Sprecherin des Finanzministeriums klar. Der Bund der Steuerzahler hält den Zeitplan bis 31. Oktober für zu knapp und fordert Aufschub. Der Verein hat aber auch grundsätzliche Bedenken und erwartet "erhebliche Verzerrungen in der Belastung" - vor allem zu Lasten der Eigentümer von Einfamilienhäusern.

Experte: Die meisten werden entlastet

Gerhard Schmidberger von Haus und Grund Heilbronn geht davon aus, dass durch die neue Berechnungsmethode 80 bis 85 Prozent aller Grundsteuerzahler entlastet werden. Weil künftig der Bodenrichtwert ausschlaggebend ist, dürften sich vor allem jene freuen, die in mehrstöckigen Gebäuden leben und sich die Grundsteuer teilen. "Verlierer der Reform werden vor allem Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern und kleine Gewerbetreibende sein", erwartet der Steuerzahlerbund.

Die Erklärung muss bis 31. Oktober - Online-Formular - beim Finanzamt sein. Fällig wird die Grundsteuer nach neuem System aber erstmals 2025. Auf Gerhard Schmidberger und andere Experten kommt noch viel Beratungsarbeit zu. Jeder Eigentümer müsse handeln, betont er: "Mieter müssen nichts tun."

 

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