Meinung: Die Mietobergrenze für Hartz-IV-Empfänger ist nicht praktikabel
Die Mietobergrenze für Hartz-IV-Empfänger ist eine gute Idee, aber sie scheitert an der Realität des Wohnungsmarktes, meint unsere Autorin.
Auf den ersten Blick ist die Mietobergrenze ein naheliegendes Instrument, um Zuschüsse gerecht zu verteilen und eine Orientierung für sozial vertretbaren Wohnraum zu geben. Schließlich ist es nicht Aufgabe des Staates, großzügig Luxusapartments zu finanzieren. Es geht darum, Menschen ohne Einkommen mit Wohngeld ein Leben im würdigen Umfeld zu ermöglichen. Grundsätzlich der richtige Weg - wenn die Mietpreistabelle nachvollziehbar ist. Genau das hat zumindest das Landessozialgericht jetzt der Stadt Heilbronn bescheinigt.
Alternativen fehlen
Allerdings sieht die Realität für viele Familien und alleinstehende Mieter ganz anders aus. Sozialarbeiter in Stadt und Landkreis sehen es bei ihren Klienten immer häufiger: Verfügbare Wohnungen sind teurer als es die Obergrenze erlaubt, ein Umzug aber scheitert an der fehlenden Alternative. In einer Stadt, in der Studenten, Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger um den knappen günstigen Wohnraum konkurrieren, sind Wohnungen unterhalb der Mietobergrenze wie die berühmte Nadel im Heuhaufen.
Gespart wird am Essen
Deshalb sind viele Mieter gezwungen, den Fehlbetrag aus ihrem Hartz-IV-Regelsatz selbst aufzustocken. Gespart wird dann in der Regel am Essen oder an der Winterkleidung der Kinder. Eine Sozialleistung kann die andere kaum ausreichend ausgleichen. Nur weil das Konzept schlüssig ist, ist es noch lange nicht praktikabel. In Heilbronn scheitert es am Markt.