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Meinung zur 2 G-Regelung im Heilbronner Winterdorf: Kein Feigenblatt

  
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Das Heilbronner Winterdorf nur für Geimpfte und Genesene zu öffnen, ist richtig, meint unser Redakteur.

Dafür muss man kein Prophet sein: Die Macher des Heilbronner Winterdorfs werden sich den Zorn eingefleischter Impfgegner zuziehen und in den sozialen Medien durch den Kakao gezogen werden. In der Tat: Die gewählte 2 G-Regelung für den Einlass grenzt Personen aus – ohne, dass der Veranstalter dazu rechtlich verpflichtet wäre. Und doch haftet dieser Entscheidung nicht der Hauch einer Diskriminierung an. Sie ist vielmehr der Verzicht auf das Feigenblatt vermeintlich politischer Korrektheit, das dem Winterdorf am Ende mehr geschadet als genutzt hätte.


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Denn wer bezahlt bis zu 130 Euro für einen PCR-Test, um am Abend einen oder zwei Becher Glühwein zu trinken? Bei den Konzerten des Chors Open Doors am Wochenende in Erlenbach galt an der Abendkasse die 3 G-Regel. Die Zahl der Besucher, die einen PCR-Test vorgelegt haben, war an einer Hand abzuzählen, berichtet der Veranstalter. Das wäre wohl beim Winterdorf nicht anders. Aber das Sicherheitsgefühl der Besucher würde mit 3 G empfindlich gestört – und damit der Charakter des Winterdorfs insgesamt.

Dank der geringen Impfquote steuern wir mit Tempo auf die Corona-Alarmstufe zu. Dann greift vielerorts ohnehin die 2 G-Regel, und jedes Feigenblatt löst sich in Luft auf.

 

 

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