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Heilbronn/Öhringen
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Maske bleibt für Besucher im Krankenhaus Pflicht

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In Gesundheitsbetrieben gelten auch ab 1. März weiterhin ein paar Corona-Regeln. Das Ende der Testpflicht bringt in den Klinken der Region Erleichterung.

Während die Corona-Pandemie im öffentlichen Leben kaum mehr eine Rolle spielt, galten in Kliniken, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen zuletzt noch strenge Regeln. Diese fallen zum Großteil ab 1. März ebenfalls weg. Halten die Häuser freiwillig an Schutzmaßnahmen fest, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind?

Bei den SLK-Kliniken ist das nicht der Fall, teilt Pressesprecher Mathias Burkhardt mit. Natürlich sei es Mitarbeitern und Patienten freigestellt, weiterhin Masken zu tragen. "Viele sind sensibler geworden", weiß Burkhardt. Trotzdem freuten sich auch viele, sich künftig wieder ohne Maske im Gesicht zu begegnen. Im Hohenloher Krankenhaus in Öhringen müssen Beschäftigte ab 1. März im direkten Patientenkontakt noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen, berichtet Pflegedirektor Stefan Bort.

Über den Wegfall der Testpflicht für Mitarbeiter und Patienten sei "die Freude bei vielen sicher nicht gering", berichtet Mathias Burkhardt. Bei den SLK-Kliniken hatte sich die unternehmenseigene Service GmbH um die Teststationen in Heilbronn, Löwenstein und Bad Friedrichshall-Plattenwald gekümmert und in knapp zwei Jahren mehr als 125 000 Tests durchgeführt. Hierfür wurde zusätzliches Personal, unter anderem studentische Hilfskräfte, eingestellt. Wie hoch die Kosten für die Teststationen waren, möchten die SLK-Kliniken nicht bekanntgeben.

Testpflicht bedeutete großen personellen und finanziellen Aufwand

Auch im Hohenloher Krankenhaus bedeutete die Testpflicht einen großen personellen und zeitlichen Aufwand, berichtet Stefan Bort. Mit Aufkommen der externen Teststationen hätten viele Besucher ihre Ergebnisse aber auch mitgebracht. Zuletzt seien nur noch stichprobenartige Kontrollen vorgeschrieben gewesen, was den Aufwand deutlich reduziert habe.

Ein paar Regeln gelten in den Krankenhäusern aber auch ab 1. März noch. Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen - voraussichtlich bis 7. April. Das gilt auch für Pflegeheime und andere Gesundheitseinrichtungen. In den SLK-Kliniken gilt die Maskenpflicht für alle externen Personen, die die Klinikgebäude betreten, konkretisiert eine Pressemitteilung. Es müssten also auch Ambulanzpatienten, Begleitpersonen und Blutspender weiterhin FFP2-Masken tragen.

Selbst corona-positive Patienten dürfen Besuch bekommen

Stationäre Patienten - auch corona-positive - dürften an den SLK-Standorten von unterschiedlichen Personen besucht werden, aber nicht gleichzeitig, so die neuen Regeln. Es solle also pro Patient nur ein Besucher anwesend sein. Kinder unter 14 Jahren zählten nicht als zusätzliche Besucher. Für Kinder ab sechs Jahren bestehe weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Kinderklinik dürften beide Elternteile gleichzeitig zu Besuch kommen. Personen mit Erkältungssymptomen werden gebeten, von Besuchen abzusehen, teilt SLK mit.

Im Hohenloher Krankenhaus müssen stationäre Patienten beim Verlassen des Zimmers weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen, erläutert Stefan Bort. Coronatests würden nur noch auf ärztliche Anordnung bei Verdacht auf eine Infektion durchgeführt.

 

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