Kult-Kneipe Barfüßer blickt in ungewisse Zukunft
Eigentlich sollte das Barfüßer an der Allee nach einem Betreiberwechsel neu eröffnet werden. Stattdessen streiten die Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht nun um ihren Lohn.

Wie geht es mit der geschlossenen Kneipe Barfüßer an der Allee und ihren Mitarbeitern weiter? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Heilbronner Arbeitsgericht am Donnerstag in zwei Verfahren.
Eigentlich sollte das Barfüßer, das dem Ulmer Gastrounternehmer Eberhard Riedmüller gehört, Anfang September den Besitzer wechseln. Der neue Inhaber, Bashkim Sadiku, wollte die Kneipe übernehmen und nach einer Renovierung unter dem Namen Bronnbräu wiedereröffnen. Dazu kam es bis heute aber nicht. Mehrere Mitarbeiter haben nun Klage gegen den neuen und die ehemaligen Inhaber eingereicht.
Barfüßer blieb geschlossen
Die genauen Umstände des Verkaufs sind unklar. Laut Aktenlage erhielten die Mitarbeiter eine Einverständniserklärung zur Unterschrift über den Betreiberwechsel des Barfüßer. Neu-Inhaber Sadiku öffnete zunächst für drei Tage das Restaurant Burgertreu (ehemals QMuh) in Weinsberg, das er ebenfalls übernommen hatte. Das Barfüßer in Heilbronn blieb geschlossen.
Drei Tage nach dem geplanten Übergang bemerkte Sadiku laut eigener Aussage Unstimmigkeiten im Vertrag: "Meine Frau hat festgestellt, dass die Lohnkosten im Jahr mehr als 200 000 Euro höher waren als angegeben." Zudem sollen Gegenstände gefehlt haben. In den nachfolgenden Wochen habe er in Telefonaten eine Lösung mit den ehemaligen Betreibern finden wollen. Nachdem dies gescheitert war, focht er den Verkauf an und zeigte die Verkäufer wegen arglistiger Täuschung an.
Betreiberwechsel wirft Fragen auf

Die zentrale Frage in mehreren Verfahren ist nun, ob ein Betriebsübergang des Barfüßer an Sadiku stattgefunden hat. "Sie haben am 1. September die Verfügungsgewalt übernommen. Das ist normalerweise ein Betriebsübergang", erklärt der Vorsitzende Richter Michael Schanz in einer vorläufigen Einschätzung.
Dabei genüge die Absicht, den Betrieb fortzuführen. "Die Mitarbeiter, die nicht widersprochen haben, haben eventuell noch ein Arbeitsverhältnis bei Ihnen", so Schanz. Erst wenn die Frage des Betriebsübergangs geklärt sei, könne über eventuelle Lohnzahlungen entschieden werden.
Laut Sabine Stahl, Vertreterin der ehemaligen Betreiber, bestehen am Betriebsübergang keine Zweifel: "Diesen tatsächlichen Vorgang gab es." Die Verantwortung für die Beschäftigung der Mitarbeiter sieht sie beim neuen Betreiber. "Auch für meine Mandanten kam das Aus von Bronnbräu überraschend", erklärt Anwältin Stahl.
Mitarbeiter drohte Versetzung nach Ulm
Ein langjähriger Mitarbeiter hatte in einem weiteren Verfahren die ehemaligen Betreiber wegen ausbleibender Lohnzahlungen und einer drohenden Versetzung nach Ulm angezeigt. Aufgrund seiner "familiären Verhältnisse" sei dies für den Familienvater unmöglich, erklärt Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede. Auf den ausstehenden Lohn sei er angewiesen: "Meine Kinder haben nichts zu essen."
Auf einen Vergleich können sich die Parteien nicht einigen, die Verfahren werden vertagt. Den Mitarbeitern legen die Vorsitzenden Richter aber nahe, Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen.
Stimme.de
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