Interiew mit Datenschützer: "Kein Grund für Reaktionen, die nicht angemessen sind"
Der Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink sieht bei der Nutzung ausländischer Daten rechtsstaatliche Maßstäbe gefährdet.

Wenn es um die Nutzung von Daten geht, insbesondere durch Behörden, tritt Dr. Stefan Brink auf den Plan. Er ist Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, seine Behörde in Stuttgart wacht über den korrekten Umgang mit den Daten der Bürger.
Wie bewerten Sie die Verwendung von Daten aus Amerika durch deutsche Ermittlungsbehörden?
Stefan Brink: Ich habe dazu ein gespaltenes Verhältnis. Das Interesse der Ermittler nach Daten kann ich verstehen. Verbrechen ist heutzutage international und kennt keine Grenzen mehr. Trotzdem ist Skepsis angebracht. Ich sehe keinen Grund für Reaktionen, die in meinen Augen den Fakten nicht angemessen sind.
Den Fakten nicht angemessen?
Brink: Die Statistiken erwecken den Eindruck, als gebe es einen starken Zuwachs an Taten. Ich denke eher, dass es die Taten schon vorher gab und jetzt ein Dunkelfeld aufgeklärt wird. Das sollte sich in einem besonnenen Umgang statt in Aktionismus widerspiegeln.
Inwiefern?
Brink: Wir dürfen unsere rechtsstaatlichen Maßstäbe nicht aus den Augen verlieren. Andere Staaten und dortige Organisationen sammeln Daten nach anderen Gesetzen und Regeln als den unsrigen. Schon die Vorschriften in den USA unterscheiden sich von den deutschen, von Ländern wie China ganz zu schweigen. Es muss eine Rolle spielen, ob die Daten in dem betreffenden Land auch nach unseren deutschen Maßstäben rechtmäßig gewonnen worden sind.
Und wenn Zweifel bestehen, dürften sie nicht verwendet werden?
Brink: Ja, wir müssen uns fragen, ob die Verwendung solcher Daten in einem Strafprozess hier in Ordnung ist. Daten, an die eine deutsche Behörde nach unseren Regeln womöglich gar nicht gekommen wäre, dürfen hier nicht verwertet werden. Am Ende entscheidet über die Zulässigkeit von Beweisen aber nicht die Ermittlungsbehörde, sondern der Richter.
Auch die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Wunschliste der Ermittler. Wie stehen Sie dazu?
Brink: Daten ohne Ziel zu speichern, sehen Datenschützer sehr kritisch. Damit Ermittler trotzdem an notwendige Kommunikationsdaten kommen, könnte es eine Lösung geben, bei der eine Anfrage der Behörde genügt, damit zum Beispiel Daten, die für eine konkrete Ermittlung gebraucht werden, nicht gelöscht werden. In der Regel müsste das allerdings innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Das ist schwierig, aber allemal besser, als die Daten aller pauschal zu speichern.