Impfberechtigte oder -drängler? Fragen bleiben
In einem Pflegeheim in Leingarten werden auch die Lebenspartner von drei Mitarbeiterinnen mit Leitungsfunktion geimpft. Doch sind sie auch berechtigt? Wichtige Fragen dazu lässt der Träger der Einrichtung mit Hinblick auf den Datenschutz unbeantwortet.

Bei einem Impftermin im Pflegeheim Am Leinbach in Leingarten sind außer den Beschäftigten auch die Lebenspartner von drei Mitarbeiterinnen mit Leitungsfunktion geimpft worden. Es handelt sich dabei nach Stimme-Informationen um die Partner der Heim-, Pflegedienst und Hauswirtschaftsleitung. Der Träger, die Arbeiterwohlfahrt (Awo) Baden-Württemberg, erklärt auf Nachfrage, dass ehrenamtliche Mitarbeiter geimpft worden seien. Bei diesen handele es sich "teilweise" um Angehörige von Mitarbeitern, erklärt Marcel Faißt, Geschäftsführer Awo-Württemberg, schriftlich auf Nachfrage. Die Heimleiterin in Leingarten wollte sich nicht äußern.
Diese Angabe sorgt im Umfeld des Pflegeheims für Irritationen. Dort geht man davon aus, dass es sich um sogenannte Impfdrängler handelt. Einer der drei Männer habe in der Vergangenheit beim Tag der offenen Tür mitgeholfen.
Faißt erklärt, dass Serum übrig geblieben sei und das Impfteam "dringend gebeten hat, weitere berechtigte Personen impfen zu dürfen". Die drei Männer sollen beim Aufklärungsgespräch vorab in der Einrichtung bereits einen Laufzettel mit Barcode für die Impfung erhalten haben.
Wie viel Ehrenamtliche insgesamt geimpft worden sind, welche Aufgaben die drei Lebenspartner im Pflegeheim erfüllen und wie oft sie im Einsatz sind, will Faißt mit Verweis auf den Datenschutz nicht beantworten.


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