Urteil im Totschlagsprozess: Sechseinhalb Jahre Haft
Neckarsulm - Der 19-Jährige aus Neckarsulm-Amorbach, der im vergangenen Herbst einen Gleichaltrigen mit einem Messerstich tödlich verletzt hatte, ist heute Morgen vom Heilbronner Landgericht zu einer Jugendstrafe verurteilt worden.
Von einer Verurteilung wegen Mordes hatte das Gericht Abstand genommen, weil dem jungen Mann keine Heimtücke nachgewiesen werden konnte. „Sie haben das Messer als Drohmittel eingesteckt und nicht von Beginn an Tötungsabsichten gehabt“, erläuterte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Nicht geklärt werden konnten an den sieben Tagen der Hauptverhandlung die genauen Hintergründe der Tat. 26 Zeugen hatten ausgesagt, „viele gaben aber nicht die volle Wahrheit preis“, bedauerte der Richter. Zu groß war offenbar die Furcht, als Verräter dazustehen oder im Internet an den Pranger gestellt zu werden. „Der wahre Grund des Todes blieb also ungeklärt.“
Das Gericht musste davon ausgehen, dass sich in dem Streit, der der Messerattacke vorausging, um „ungerechtfertigte Forderungen“ handelte. So soll das spätere Opfer mehrmals Geld und eine goldene Uhr vom Angeklagten gefordert haben.
Am Tattag war der junge Bekannte erneut bei der Wohnung des Angeklagten aufgetaucht und hatte nach der Uhr verlangt. Als er die nicht bekam, ging er dem Angeklagten an den Hals. „Da sahen Sie Rot“, verdeutlichte der Richter heute erneut. Der Angeklagte stach mit einem Ausbeinmesser einmal zu, das Opfer verblutete noch an Ort und Stelle.

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