Toys-R-Us einigt sich nicht mit Betriebsrätin

  
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Heilbronn - Der Rechtsstreit zwischen Toys-R-Us und der Betriebsrätin der Heilbronner Filiale geht weiter. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Heilbronn brachte gestern keine Einigung. Der Spielwarenfilialist war vor das Gericht gezogen, um den Ausschluss der Betriebsrätin aus dem Gremium zu erwirken, das nur aus ihr besteht.

Von unserem Redakteur Jürgen Paul

Heilbronn - Der Rechtsstreit zwischen Toys-R-Us und der Betriebsrätin der Heilbronner Filiale geht weiter. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Heilbronn brachte gestern keine Einigung. Der Spielwarenfilialist war vor das Gericht gezogen, um den Ausschluss der Betriebsrätin aus dem Gremium zu erwirken, das nur aus ihr besteht. Toys-R-Us begründet diesen Schritt mit groben Verletzungen der gesetzlichen Pflichten der Betriebsrätin.

Spätschicht

Diese hatte sich im März 2013 geweigert, neuen Dienstplänen zuzustimmen, die Änderungen im Schichtdienst der 14 Beschäftigten in der Heilbronner Filiale mit sich brachten. So hätte die Betriebsrätin künftig auch Spätschichten übernehmen müssen, obwohl sie bisher nur Frühschicht gearbeitet hatte. Zwei weitere Mitarbeiterinnen waren mit der Neueinteilung zunächst nicht einverstanden, lenkten später aber ein. Dennoch legte die Betriebsrätin Widerspruch ein. Das Unternehmen sieht darin eine Pflichtverletzung, weil die Betriebsrätin ihre persönlichen Interessen über jene der Belegschaft und des Unternehmens gestellt habe.

Zudem habe sie während der Auseinandersetzung irreführende Angaben gemacht und den Rückhalt in der Belegschaft verloren, betonte der Vertreter der Unternehmensseite. Dass Druck auf die Beschäftigten ausgeübt worden sei, konnten die Vertreter der Betriebsrätin nicht belegen. Den Vorschlag von Toys-R-Us, freiwillig zurückzutreten, da im Frühjahr 2014 Neuwahlen anstehen, lehnte die Betriebsrätin ab.

Vertagt

Da die Vorstellungen der Parteien zur Lösung des Konflikts laut Richter Michael Schanz "Welten auseinander liegen", wird das Arbeitsgericht Heilbronn im November ein Urteil fällen.

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