Totschlagsprozess: Krankenschwester erhält fünf Jahre Berufsverbot
Das Landgericht Heilbronn verhängt eine Bewährungsstrafe, sieht aber Notwendigkeit, andere Patienten zu schützen.

Im Totschlagsprozess gegen eine Krankenschwester hat das Heilbronner Landgericht die Angeklagte am Donnerstag zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau bei einem todkranken Patienten in der Klinik Löwenstein ohne Rücksprache mit Angehörigen und Ärzten das Beatmungsgerät abschaltete, um den Mann sterben zu lassen. Die Kammer sah zwar Mitleid mit dem schwer krebskranken 81-Jährigen, der ohne Bewusstsein im Sterben lag, als Hauptmotiv an.
Aber: Die 48-Jährige habe sich „zur Herrscherin über Leben und Tod“ gemacht und ihre Kompetenzen eindeutig überschritten. „Sie haben sich keine Gedanken gemacht, ob der Tod qualvoll eintreten würde oder nicht. Das hatten Sie nicht in der Hand“, schärfte Richter Roland Kleinschroth der Angeklagten ein.
Den Fall stufte er als absoluten Grenzfall ein, den das Gericht wegen der besonderen Umstände als minder schweren Fall einstufte. Auch die Familie hatte teilweise Verständnis für das Vorgehen der Krankenschwester gezeigt.
Das fünfjährige Berufsverbot hält das Gericht für eine Notwendigkeit, um andere Patienten vor einem ähnlichen Verhalten der Angeklagten zu schützen. Die Kammer attestierte ihr eine depressive Verstimmung. Eine Bewährungsauflage ist, dass sie sich in psychotherapeutische Behandlung begeben muss. Zudem ordnete das Gericht 200 Stunden gemeinnützige Arbeit an.
Noch im Gerichtssaal nahmen die Angeklagte und der Staatsanwalt das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.
Stimme.de