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Tötungsdelikt: Täter hat Jagdschein

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50-Jähriger besaß drei Waffen − Er erschoss Lebensgefährtin, weil sie sich trennen wollte

Von Sara Furtwängler


 

Lauffen - Nach der Familientragödie, bei der ein 50-jähriger Mann seine vier Jahre jüngere Lebensgefährtin mit einem Gewehr erschossen hat, steht fest, dass der Lauffener im Besitz eines Jagdscheins und einer Waffenbesitzkarte war. Mit einem einzigen Schuss soll er die Partnerin getötet haben. Auch das Motiv für die Tat scheint inzwischen geklärt: "Die 46-jährige Frau hatte wohl vorgehabt, sich von ihrem Lebensgefährten zu trennen", sagt Polizeisprecher Harald Schumacher. Der Tatverdächtige befinde sich nun wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustandes im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Persönliche Eignung

Neben der Tatwaffe, einem Jagdgewehr, sind zwei weitere Waffen auf den 50-Jährigen eingetragen. Diese hat die Polizei sichergestellt. Alle drei Schusswaffen befanden sich rechtmäßig im Besitz des Mannes.

Waffenbesitzkarten stellt das Landratsamt oder die Stadt aus. "Wir prüfen dabei die erforderliche Zuverlässigkeit der Person und auch die persönliche Eignung", erklärt der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes des Landkreises Heilbronn, Thomas Maier. So werde beispielsweise das Führungszeugnis angefordert. "Wenn es Anzeichen gibt, dass jemand psychische oder Alkoholprobleme hat, wäre das ein Grund, die Besitzkarte zu verweigern", nennt Maier zwei Beispiele. Er merkt aber auch an, dass, wenn sich jemand nicht auffällig verhält, eine Nicht-Eignung nicht unbedingt immer zu erkennen ist. Vorschriftsgemäß müssten die Waffen zu Hause in einem speziellen Sicherheits-Schrank verschlossen aufbewahrt werden. "Das wird von uns kontrolliert." Dass sich Munition und Waffe im Haus befinden, sei bei Sportschützen und Jägern üblich.

Dass nach dieser Tat der private Waffenbesitz wieder kritisch hinterfragt wird, wundert den Pressesprecher der Jägervereinigung im Kreis Heilbronn, Matthias Lang, nicht. Er argumentiert aber: "Man lässt die Leute ja auch Autofahren, obwohl jedes Auto auch eine potenzielle Mordwaffe ist." Völlige Sicherheit, dass so etwas nicht vorkommt, werde man nie erreichen, auch durch Verschärfung des Gesetzes nicht. Deutschland habe eines der schärfsten Waffengesetze. "So tragisch wie es ist, es bleibt ein Restrisiko." Die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen sei jedoch verschwindend gering: "Auf jede legale Waffe kommen zwei bis drei illegale", sagt Lang.

Kontrolle

"Schwarze Schafe wird es immer geben", glaubt auch Jäger Hubert Breig. Der Forderung von Waffengegnern, dass Waffen nicht zu Hause aufbewahrt werden sollten, entgegnet der 74-Jährige: "Wenn ich um vier Uhr morgens zur Jagd gehe, kann ich die Waffe nicht irgendwo abholen." Für Sportschützen sei das vielleicht eine Möglichkeit, "für Jäger ist das nicht praktikabel." Gut und wichtig findet er hingegen, dass die richtige Verwahrung der Waffen im Haus inzwischen besser kontrolliert werde. Früher sei das zu lasch betrieben worden.

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