Tödlicher Messerstich: Umstände weiter unklar
Talheim - Nach dem Tod eines 17-Jährigen auf dem Haigern-Grillplatz bei Talheim hat die Polizei noch keine sicheren Erkenntnisse über den Hintergrund des Geschehens. Der Jugendliche hatte sich am Samstag ein Messer in den Oberkörper gestoßen und war an den Folgen der Verletzung gestorben.
Talheim - Nach dem tragischen Tod eines 17-Jährigen auf dem öffentlichen Haigern-Grillplatz bei Talheim hat die Polizei noch keine sicheren Erkenntnisse über den Hintergrund des Geschehens. Der Jugendliche hatte sich wie berichtet am Samstagabend gegen 23 Uhr ein Messer in den Oberkörper gestoßen und war später im Krankenhaus an den Folgen der Verletzung gestorben.
Bewegung
Nach ersten Ermittlungen der Polizei hatte der Jugendliche einem 18-jährigen Partygast das sogenannte Einhandmesser weggenommen. Es war zuvor beim Grillen verwendet worden. Dann soll eine Bewegung zum Oberkörper mit dem Messer in der Hand erfolgt sein. Hinweise auf irgendeine Art von Fremdeinwirkung gibt es nicht.
„Ob es Absicht war oder eine ungeschickte Bewegung konnten die Zeugen nicht sagen“, stellt Polizeisprecher Rainer Köller fest. Es sei bislang unklar, ob sich der 17-Jährige den Stich aufgrund eventueller persönlicher Schwierigkeiten bewusst zufügte oder ob es ein Unglücksfall war. Die Wegnahme des Messers und die Bewegung zum eigenen Oberkörper sollen direkt nacheinander erfolgt sein. „So ganz klar ist der zeitliche Ablauf aber noch nicht“, stellt Köller fest.
Reanimiert
Die Ermittler schließen nicht aus, dass der junge Mann größere Mengen an alkoholischen Getränken zu sich genommen hatte.
Mehrere Jugendliche hatten am Samstagabend auf dem Platz eine Grillparty veranstaltet. Nach dem Messerstich versuchten Partygäste den Verletzten zu reanimieren. Der junge Ilsfelder wurde vom alarmierten Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht und notoperiert. Aufgrund der Schwere seiner Verletzung starb er dort gegen 1 Uhr.
Ob der Besitzer der Tatwaffe diese legal mit sich führte, wird geprüft. „Jäger und Fischer dürfen ein Einhandmesser benutzen“, erklärt der Polizeisprecher. Solche Messer sind durch eine spezielle Vorrichtung mit einer Hand zu öffnen. cf

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