Strafbefehl gegen Kranführer
Knapp zehn Monate nach dem schweren Kranunglück beim Schulfest der Neuenstäder Lindenschule hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn beim Amtsgericht Strafbefehl gegen den Kranführer gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat beim Amtsgericht Heilbronn Strafbefehl gegen einen 48-jährigen Mann gestellt. Er soll am 22. Juni 2013 anlässlich eines Schulfestes in Neuenstadt als verantwortlicher Kranführer aus Unachtsamkeit das Umstürzen eines 60 Tonnen-Teleskop-Autokrans verursacht haben.
Mit dem Autokran waren an diesem Tag als Attraktion für die Besucher des Schulfestes der Lindenschule Aussichtsfahrten in einer Gondel bis zu einer Höhe von 48 Metern durchgeführt worden. Hierbei soll der Kranführer den Rüstzustand des Krans nicht dem tatsächlich vorhandenen Gegengewicht angepasst haben, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Bei dem Unglück waren fünf Kinder und elf Erwachsene verletzt worden, als die mit 13 Menschen besetzte Aussichtsgondel abstürzte. Zwei Menschen schwebten zunächst in Lebensgefahr, darunter der stellvertretende Schulleiter und eine 24 Jahre alte Frau.
Der Tatverdächtige, der in der Folge seine Arbeitsstelle verlor, hat nun zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 2.700 Euro vorsieht, vorzugehen.
Die Geschädigten selbst haben keine Strafanträge gestellt. red
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