Schizophrenie war Ursache für Selbstmordversuch (25.10.2010)

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Heilbronn - Der 61-Jährige, der seit letzter Woche vor dem Heilbronner Landgericht steht, zeigte auch am Montag keinerlei Regungen. Im April hatte der Rentner sein Auto auf der B27 absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt, um Selbstmord zu begehen.

Von Stefanie Sapara

Heilbronn - Der 61-Jährige, der seit vergangener Woche vor dem Heilbronner Landgericht steht, zeigte auch am Montag keinerlei Regungen. Im April hatte der Rentner sein Auto auf der B27 absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt, um Selbstmord zu begehen. Dass er dabei eine Frau lebensgefährlich verletzt hatte, berührte ihn kaum.

„Ich kenne keinen Menschen, der schlechter dran ist, als ich“, hatte er am Freitag behauptet. Auch nachdem die Schwurgerichtskammer den Krankenhausbericht der verletzten 40-Jährigen vorgetragen hatte, zog er diese Aussage nicht wirklich zurück: „Mir geht es ja auch nicht gut, ich musste auch operiert werden“, sagte er stattdessen. Und: „Ich kenne die Frau ja nicht. Außerdem habe ich doch schon gesagt, dass es mir leid tut und ich das bereue.“ 

Die Frau, in deren Auto der Rentner bei seinem gescheiterten Selbstmordversuch prallte, ist aufgrund des Unfalls auf dem linken Auge erblindet. Ihr Geschmacks- und Geruchssinn ist zerstört, laufen kann sie nur mit einer Gehhilfe. Nur durch zahlreiche plastische Operationen konnten ihre Gesichtszüge wieder hergestellt werden, insgesamt ist – auch aufgrund der schlimmen Kopfverletzungen und der immensen Anzahl an Frakturen am ganzen Körper von einem „Polytrauma“ die Rede.

Ob sie jemals wieder in ihrem Beruf als Bankangestellte arbeiten kann, sei fraglich, erklärte ihr Verteidiger. Dass sie überhaupt noch lebe, sei ein Wunder und nur dank der modernen Intensivmedizin möglich, sagte er weiter. Die Frau selbst war nicht vor Gericht erschienen. Dem Unfallverursacher könne sie rein psychisch nicht gegenübertreten, so ihr Verteidiger. 

Gutachten
 

Laut psychiatrischem Gutachten, das von einem Sachverständigen vorgetragen wurde, leidet der Beschuldigte seit Jahrzehnten unter chronischer Schizophrenie. Der 61-Jährige habe in Gesprächen mit dem Psychiater immer wieder angegeben, Stimmen zu hören, außerdem leide er unter Halluzinationen, Hoffnungslosigkeit und schlage sich deshalb immer wieder mit Selbstmordgedanken herum.
 
Zum Tatzeitpunkt sei die Steuerungsfähigkeit des Rentners aufgehoben gewesen. Eine Gefängnisstrafe sei deshalb nicht möglich, wie die Staatsanwältin klarstellte. Sie forderte deshalb in ihrem Plädoyer die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Gleiches forderte auch der Anwalt der Nebenklägerin sowie der Verteidiger des 61-Jährigen. Das Urteil fällt am Donnerstag. 
Nach oben  Nach oben