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Mutter erdrosselt: Sohn muss zehn Jahre hinter Gitter

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Die Heilbronner Richter werten straferschwerend, dass der 21-Jährige die Leiche seiner Mutter „wie einen Müllsack entsorgt hat“.

Von Helmut Buchholz
Der 21-jährige Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, seine Mutter getötet zu haben. Foto: Archiv/Berger
Der 21-jährige Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, seine Mutter getötet zu haben. Foto: Archiv/Berger  Foto: Berger, Mario

Das Landgericht  Heilbronn hat einen 21-Jährigen wegen Totschlag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann hat im Oktober 2017 seine Mutter mit einem Stromverlängerungskabel erdrosselt und danach am Neckar bei Neckargerach abgelegt.

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth fand klare Worte: „Wer seine Mutter wie einen Müllsack entsorgt, kann nicht auf Milde hoffen.“ Im Prozess hätten sich menschliche Abgründe aufgetan. Die Kindheit des Angeklagten sei von der psychischen Krankheit der Mutter, die auch alkoholabhängig war, geprägt gewesen.  An der Tagesordnung seien Vernachlässigung, körperliche Gewalt und Beleidigungen gewesen. Kleinschroth sagte: „Wer Gewalt sät, wird Gewalt ernten.“ Darum habe das Verfahren auch gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Familie ist.

Beleidigungen hatten Fass zum Überlaufen gebracht 

Im Oktober 2017 eskalierte die Situation in der Heilbronner Wohnung der Mutter, die diese eigentlich ihrem  Sohn überlassen hatte, sie aber wieder für sich haben wollte. Als der Sohn der Mutter vorgeworfen habe, dass sie ihre Medikamente nicht genommen habe, soll die Mutter den Sohn beleidigt haben mit den Worten: „Hurensohn, Bastard. Ich hätte dich abtreiben lassen sollen. Man weiß ja nicht mal wer dein Vater ist.“ Das sei der berühmte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe.

Schwere Kindheit, aber kein minder schwerer Fall

Kleinschroth: „Der Angeklagte fasste den spontanen Beschluss, seine eigene Mutter zu töten.“ Doch trotz dieser schweren Kindheit sahen die Richter keinen minder schweren Fall. Dem stand vor allem das Verhalten nach der Tat im Weg: Nicht nur die „Erniedrigung eines Menschen“, so Kleinschroth, die Leiche an einem öffentlichen Ort zu „entsorgen“. Der 21-Jährige habe seiner toten Mutter auch 20 Euro Bargeld weggenommen, sei nach der Tat noch abends in eine Shisha-Bar gegangen und habe so weitergelebt, als ob nichts gewesen wäre.

 

 
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