Milde Strafe für Lammgassen-Mord
Heilbronn - Das Heilbronner Landgericht hat am Freitag eine 34-jährige Syrerin wegen Mord aus Heimtücke zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatte ihren früheren Liebhaber Mitte Januar auf offener Straße in der Heilbronner Innenstadt mit sechs Schüssen getötet.
Heilbronn - Das Heilbronner Landgericht hat am Freitag eine 34-jährige Syrerin wegen Mord aus Heimtücke zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatte ihren früheren Liebhaber Mitte Januar auf offener Straße in der Heilbronner Innenstadt mit sechs Schüssen getötet. Ihr Ehemann, der sie zum Tatort fuhr und bei der Entsorgung der Waffe half, bekam vier Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag.
Mit der Strafe blieben die Richter deutlich unter der lebenslangen Haftstrafe, die Mord aus Heimtücke normalerweise automatisch nach sich zieht.
Der Vorsitzende Richter begründete das geringe Strafmaß mit den außergewöhnlichen Umständen der Tat. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof erlauben in Grenzfällen, vom üblichen Strafrahmen abzuweichen, wenn die Tötung zum Beispiel in großer Verzweiflung erfolgte und das spätere Opfer den Täter schwer gekränkt habe. Dies treffe im Lammgassen-Mordfall zu. Denn der frühere Liebhaber habe die 34-Jährige Syrerin beschimpft, gedemütigt, sexuell missbraucht, um Geld erpresst und bedroht.
Der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann zählte die Abscheulichkeiten auf, zum Beispiel musste die Angeklagte mit dem Ejakulat ihres Peinigers im Haar wieder nach Hause gehen. Auch stellte er ihrer ältesten Tochter nach und machte der Syrerin klar, dass sie ihn nie wieder los werde an ihrer Familie ein Blutvergießen anrichten würde.
Stimme.de