Milde Strafe für fahrlässige Tötung
Heilbronn - Das Heilbronner Amtsgericht hat einen 46 Jahre alten Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte im August auf der B27 bei Neckarsulm einen Frontalunfall verursacht.
Heilbronn - Das Heilbronner Amtsgericht hat am Freitag einen 46 Jahre alten Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss außerdem 3000 Euro Geldbuße zahlen und erhält ein Fahrverbot für drei Monate.
Der Brummifahrer war mit seinem Sattelzug am 13. August 2012 auf der B27 bei Neckarsulm auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem anderen Lkw zusammengestoßen. Der 54-jährige Fahrer in diesem Laster starb noch an der Unfallstelle, er hatte laut Gutachten keine Chance, den Unfall zu vermeiden.
Erinnerungslücke
Warum der 46-jährige Lkw-Fahrer, der den Unfall verursacht hatte, auf die Gegenfahrbahn geriet, ließ sich nicht mehr zweifelsohne klären. In der Anklageschrift war noch von Übermüdung die Rede und dass der Fahrer kurz eingeschlafen sei. Da der Unfallfahrer keinerlei Erinnerung mehr an den Tag des Unfalls hat, musste sich das Gericht auf die Indizien verlassen.
Zeugen hatten zwar ausgesagt, dass der 46-Jährige vor dem Unfall auf einer Strecke von rund 3,5 Kilometern auf der B27 mehrfach zu weit links fuhr. Doch ergab eine Überprüfung des Fahrtenschreibers, dass der Fahrer alle Lenk- und Ruhezeiten eingehalten hatte. Er hatte auch keinen Alkohol getrunken.
Der Mann ist seit rund 20 Jahren Berufskraftfahrer und habe sich in dieser Zeit nichts Gravierendes zuschulden kommen lassen.
Der verurteilte Fahrer versuchte, sich im Gerichtssaal bei der Witwe des Opfers, die als Nebenklägerin vertreten war, zu entschuldigen. Doch die wies die ausgestreckte Hand ab. Sie sagte: „Ich kann das jetzt nicht entschuldigen.“

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