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Lebenslange Gefängnisstrafe für Mord an Seniorin

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Heilbronn/Wüstenrot - Für den heimtückischen und besonders grausamen Mord an seiner Nachbarin hat das Landgericht Heilbronn den 49-jährigen Matthias F. zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.

 

Mordprozess - Mehr geht nicht: Das Landgericht Heilbronn hat Matthias F. gestern zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Die Richter stellten gleichzeitig die "besondere Schwere der Schuld" fest. Das ist das höchste Strafmaß, das nach dem Gesetz möglich ist.

Die schwierigste Frage für die 3. Schwurgerichtskammer war die nach der "Schuldschwere", wie der Vorsitzender Richter Norbert Winkelmann in der Urteilsbegründung sagte. Sie soll laut Gesetz der Ausnahmefall bleiben. Und den sahen die Richter gegeben, obwohl der 49-Jährige vor dem Verbrechen in Wüstenrot-Neulautern strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten war. Doch was in der mondhellen Nacht im August 2009 passiert ist, "war eine regelrechte Schlachtung. Er wollte sein Opfer erniedrigen", sagte Richter Winkelmann. Der Anlass der Tat stehe in krassem Missverhältnis zur Tat selbst. Das ist die juristische Voraussetzung für eine besondere Schuldschwere.

Spanner

Aber was genau war der Anlass der Tat? Nicht Habgier jedenfalls, wie der Vorsitzende Richter klarstellte. Auch ein sexuelles Motiv konnte die Kammer nicht feststellen. Dennoch könnte der Grund, nächtens in die Wohnung der Rentnerin einzudringen, sexueller Natur gewesen sein. Winkelmann: "Er wollte sehen, wie es aussieht, wenn eine Frau schläft, sie vielleicht auch berühren." Matthias F., der schüchterne Einzelgänger, sei zwar in der Nachbarschaft als Spanner bekannt gewesen. Doch er hatte noch nie eine Freundin, geschweige denn eine nackte Frau in natura gesehen. Das Mordopfer war die erste. Als Britta Bornemann beim Anblick des Nachbarn in ihrem Schlafzimmer schrie, ihn beleidigte und mit Anzeige drohte, "fasste er den spontanen Beschluss, sie zu töten". So erklären sich die Richter das Unerklärliche.

Zusatzakt

Matthias F. schlug mit einem Axtstiel mehrfach zu. Britta Bornemann blieb bewusstlos liegen. Wenn der 49-Jährige nun von ihr abgelassen hätte, wäre dem zurückgezogen lebenden Sonderling die besondere Schwere der Schuld erspart geblieben, machte der Vorsitzende Richter klar. Doch das Opfer wachte aus der Bewusstlosigkeit auf, sei in Todesangst gewesen. Was nach weiteren Schlägen folgte, nannte Richter Winkelmann den "Zusatzakt Aufschneiden".

Um sich für die Demütigungen zu rächen, die Britta Bornemann ihm über Jahre hinweg zugefügt habe, "wollte er sie auch demütigen". Dabei sei es ihm egal gewesen, ob die wehrlose Frau noch lebte oder nicht. "Er ging mit tödlichem Vernichtungswillen vor." Mit einem Elektromesser aus der Küche setzte Mattias F. acht Schnitte. Bis zum letzten war Britta Bornemann noch am Leben, auch wenn ihr Kreislauf nur noch minimal vital war. Der Gerichtsmediziner stellte als Todesursache Verbluten fest.


Dass Matthias F. Stimmen gehört haben will, die ihn geleitet haben, buchte das Gericht unter "Rechtfertigungstendenzen" ab. Winkelmann: "Diese Stimmen sind eher Zeichen für die Scham und die Erklärungsnot des Angeklagten, der selbst kein Motiv für seine Tat nennen kann." Hinweise auf "paranoide Schizophrenie" oder andere psychische Erkrankungen fanden weder der psychiatrische Gutachter noch die Schwurgerichtskammer. Die Konsequenz: volle Schuldfähigkeit. Damit blieb keine andere Wahl. Für Mord lautet die Strafe immer lebenslänglich. So klar das Urteil, so unklar bleibt dennoch der Grund für die Brutalität. Winkelmann zu Matthias F.: "Man tut sich schwer vorzustellen, dass Sie der Täter sind."

Sicherungsverwahrung

Ein Gericht kann direkt im Urteil anordnen, einen Straftäter in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Das heißt, dass der Verurteilte bis zu seinem Tod hinter Gitter bleiben kann. Voraussetzung: Der Täter muss eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und es müssen Vorstrafen vorliegen. Da Matthias F. früher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann keine Sicherungsverwahrung gegen ihn angeordnet werden.

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