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Lebenslang für tödliche Messerstiche

  
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Lauffen/Heilbronn - Höchststrafe wegen Mord aus Heimtücke: Das Heilbronner Landgericht hat am Montag einen 32-jährigen Kurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im Juli seine Ex-Freundin in Lauffen erstochen.

Von Helmut Buchholz

 

Lauffen/Heilbronn - Höchststrafe wegen Mord aus Heimtücke: Das Heilbronner Landgericht hat am Montag einen 32-jährigen Kurden zu lebenslanger Haft verurteilt. „Sie haben sich als Herrscher über Leben und Tod aufgeschwungen“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine frühere Partnerin im Juli 2012 in einem Lauffener Café „wie von Sinnen“, wie der Richter sagte, mit zahlreichen Stichen getötet hat. Das Opfer habe nicht mit dem Angriff gerechnet, „sie hatte keine Chance“, sagte der Richter.

Da der 32-Jährige die Tat vorher mehrfach angekündigt und nach seiner Festnahme gesagt hatte „Hoffentlich ist sie tot“ konnten die Richter keinen Affekthandlung erkennen. 

Der Sachverständige hatte keine verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert. Alkohol oder Drogen waren auch nicht im Spiel. Das Motiv für den Mord war die zerbrochene Beziehung, außerdem soll der zweijährige Sohn, dessen Vaterschaft der 32-Jährige anerkannt hatte, möglicherweise gar nicht sein Kind gewesen sein. Der Kurde stand zudem akut von der Abschiebung in die Türkei.

Die Verteidigung hatte dagegen sehr wohl auf eine Spontantat und Totschlag plädiert. Ihr Antrag lautete auf elf Jahre Haft. Doch die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Lebenslang wegen heimtückischen Mordes gefordert hatte.
 

 


 


 

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