Kranunfall: Erlass sorgt für Unklarheit
Neuenstadt - Nach dem schweren Kranunglück in Neuenstadt steht die Frage im Raum, ob Behörden Kran und Standort hätten genauer prüfen sollen.
Neuenstadt - Nach dem schweren Kranunglück in Neuenstadt steht die Frage im Raum, ob Behörden Kran und Standort hätten genauer prüfen sollen. Wie berichtet, waren in Neuenstadt 16 Menschen verletzt worden, als ein Autokran umstürzte und eine Zuschauergondel in ein Wohnhaus krachte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat einen unabhängigen Gutachter beauftragt.
Auftrag
Ein Erlass zu "unterhaltenden gewerblichen Tätigkeiten mit besonderen Gefahren" aus dem Jahr 1997 regelt nach Angaben der Dekra den Betrieb eines solchen Krans am Standort. An dem Erlass waren das Wirtschafts- und Innenministerium und das damalige Ministerium für Umwelt und Verkehr beteiligt. Unter den Ministerium herrscht heute Unklarheit darüber, in wessen Zuständigkeit das Papier fällt und ob dieses für einen Kran mit Aussichtsgondel gilt. Für die Staatsanwaltschaft Heilbronn ist der Erlass "eine Erkenntnis, die in die Ermittlungen mit einfließt", sagt Pressestaatsanwalt Harald Lustig.
Nach Einschätzung des Umweltministeriums ist der Erlass gültig. "Die Aufsicht, eingeschlossen die Marktüberwachung mit dem Teilbereich Produktaufsicht, liegt bei uns", erklärt Sprecher Ralf Heineken. Frank Kupferschmidt, Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagt, dass die Verordnung nicht einschlägig* sei. Der Kran falle in den Bereich der Gewerbeaufsicht. Und die sei Aufgabe der Landratsämter.
Verantwortung
Aus dem Landratsamt Heilbronn heißt es wiederum, dass es zur Klärung das Regierungspräsidium beauftragt hätte. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde der Landratsämter möchte keine Stellungnahme dazu abgeben.
Das Kranunternehmen Scholpp wolle sich mit Rücksicht auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht äußern, sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Begriffserklärung
Einschlägig bedeutet bei einem Fachgebiet zutreffend.