Kranführer verhindert Schlimmeres
Neuenstadt - Aufatmen nach dem Gondelunfall: Die zwei Schwerverletzten sind außer Lebensgefahr. Bei dem Unglück hat offenbar der elektronische Lastenmomentbegrenzer des Krans versagt.
Neuenstadt - Nach dem schweren Kranunglück bei einem Schulfest der Neuenstädter Lindenschule (wir berichteten) gibt es einen ersten Hinweis zum Unfallhergang.
"Der Sicherheitsmechanimus hat nicht gegriffen", sagt Tobias Eberle, Sprecher des Kranbetreibers Scholpp AG. Dieser Mechanismus warne den Fahrer vor einer Überlastung des Auslegers. "Die Ursache, warum der Mechanismus nicht funktionierte, steht im Fokus." Am Samstag waren 16 Menschen verletzt worden, als eine Aussichtsgondel in ein Wohnhaus gekracht war. Laut Polizeibericht, sind die beiden Schwerstverletzten mittlerweile außer Lebensgefahr.
Keine Überladung
Nach Angaben des Sprechers sei die Gondel nicht überladen gewesen. "In der Konfiguration wie in Neuenstadt hätte der Kran 7,6 Tonnen tragen dürfen." Gondel plus Passagiere hätten ein Gewicht von 2,2 Tonnen gehabt. Entgegen erster Meldungen vom Unglückstag soll der Ausleger des 48 Tonnen schweren Krans nach Angaben des Sprechers eine maximale Länge von 48,5 Metern statt 70 Metern gehabt haben. "Die Passagiere wurden auf eine Höhe von 40 bis 45 Metern befördert."
Die Firma Scholpp stellte die Aussichtsgondel kostenlos zur Verfügung. "Es war eine Spende für den Förderverein der Lindenschule", sagt Martin Scholpp, stellvertretender Vorsitzender der Scholpp AG. Nach Informationen der Heilbronner Stimme besucht ein Kind des Kranführers die Lindenschule.
Nach Angaben von Neuenstadts Bürgermeister Norbert Heuser habe der Kranführer durch seine schnelle und besonnene Reaktion Schlimmeres verhindert. Dieser habe durch eine Linksdrehung des Krans dafür gesorgt, dass der Ausleger im Mehrfamilienhaus einschlug und die Gondel nicht ungebremst auf die Straße knallte.
Ermittlungsverfahren
Die Ursache für das Unglück ist nach wie vor nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Kranführer wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Es handle sich um einen Anfangsverdacht, sagt Pressesstaatsanwalt Harald Lustig. "Wenn sich Menschen in so eine Gondel begeben, gehen sie davon aus, dass sie unverletzt aussteigen."
Genehmigung
Ob ein selbstfahrender Kran in einem Wohngebiet stehen darf, konnte gestern nicht geklärt werden. Beim Landratsamt Heilbronn sei eine Erlaubnis zur Sperrung der Neuenstadter Goethestraße eingegangen. "Was die Gemeinde auf dem abgesperrten Gelände genehmigt, geht uns nichts an", sagt Landratsamt-Sprecher Hubert Waldenberger. Neuenstadts Bürgermeister Norbert Heuser konnte die Frage gestern nicht beantworten, wer den Betrieb eines Autokrans im Wohngebiet genehmigen muss.
Schulpsychologen In der Lindenschule ist man indes um Normalität bemüht. Das Kriseninterventionsteam des Regierungspräsidiums in Stuttgart schickte gestern acht Schulpsychologinnen nach Neuenstadt. "Wir bleiben so lange wie notwendig", sagt Peter Heinrich, psychologischer Schulberater des Regierungspräsidium.
Kran stürzt in Wohnhaus - 22.06.2013 auf einer größeren Karte anzeigen