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Kran wohl zu weit ausgefahren

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Neuenstadt - Nach dem schweren Kranunglück beim Schulfest der Neuenstäder Lindenschule am vergangenen Samstag gibt es neue Hinweise zur Unfallursache.

Von Jürgen Kümmerle

 

 

Nach dem schweren Kranunglück bei einem Schulfest der Neuenstädter Lindenschule gibt es  erste Hinweise zum Unfallhergang.
Nach dem schweren Kranunglück bei einem Schulfest der Neuenstädter Lindenschule gibt es erste Hinweise zum Unfallhergang.
Neuenstadt - Nach dem schweren Kranunglück beim Schulfest der Neuenstäder Lindenschule am vergangenen Samstag (wir berichteten) gibt es neue Hinweise zur Unfallursache.

„Der Kran wurde außerhalb der Parameter bewegt“, sagt ein Sprecher der Scholpp AG der Heilbronner Stimme. Es gehe konkret um den sogenannten Lastabstand, also den Abstand zwischen Last und Kranmitte. Laut vorgesehener Konfiguration seien dies 16 Meter gewesen.

Nach Ansicht eines Experten einer Spezialfahrzeugfirma sei dieser Abstand um mehr als das Doppelte überschritten worden, sagt er auf Anfrage der Heilbronner Stimme. Damit reduziere sich das Gewicht, das vom Kran gehalten werden kann, drastisch. „Ich nehme an, dass der Arm außerhalb des Lastabstands bewegt wurde. Sonst wäre er nicht umgekippt“, sagt auch der Unternehmenssprecher.

Gegengewicht

Nach Berechnungen des Experten hätte das Gewicht bei einem Lastabstand von 32 Metern noch 1,2 Tonnen betragen dürfen. Die Gondel war mit 13 Menschen besetzt und hatte laut Scholpp-Sprecher ein Gewicht von 2,2 Tonnen. Damit wäre ein höheres Gegengewicht am Fahrzeug selbst nötig gewesen. „Auf dem Kran waren 5,6 Tonnen Gegengewicht. Für die ursprüngliche Konfiguration hätte das ausgereicht.“ Exakte Informationen verspreche eine Black Box, die der Hersteller auswertet. Eine Black Box zeichnet die Betriebsdaten auf.

 


 

Damit der Kran aufgestellt werden durfte, hatte die Lindenschule bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Der habe die Verwaltung zugestimmt, sagt Neuenstadts Bürgermeister Norbert Heuser. Grundsätzlich müsse man davon ausgehen, dass ein solcher Kran alle technischen Voraussetzungen erfülle. Dass in der Goethestraße ein Kran aufgestellt wird, habe er persönlich nicht gewusst. 

Sachverständiger

Der Kran ist nach Angaben des Unternehmens Anfang April von der Dekra geprüft worden – ohne Mängel. Walter Steffen ist promovierter Ingenieur bei der Dekra und dort für Kräne verantwortlich. Werde ein Kran einer „unterhaltenden Tätigkeit mit besonderen Gefahren“ zugeführt, so der Name der Vorschrift, sei ein unabhängiger Sachverständiger hinzuzuziehen.

„Da muss eine Anfrage seitens der Kommune kommen. In Städten funktioniert das, bei kleineren Gemeinden haben wir ein Manko.“ Vor Ort müsse der Wind berücksichtigt werden, es bestünden spezielle Anforderungen an die Umgebung. „Das muss man konkret vor Ort einsehen“, sagt Steffen. Es sei darauf zu achten, dass sich unter einem Kran niemand aufhält. Ein Absturz sei nie ganz auszuschließen.

 

 

 

Götz Schleith ist Geschäftsführer der Scholpp AG. „Wir hatten Kran und Gondel seit 2006 viele hundert Mal im Einsatz.“ Die Vorschrift „unterhaltende Tätigkeit mit besonderen Gefahren“ kenne er, es sei nie ein Thema gewesen. Bürgermeister Heuser war ebenfalls überrascht. „Nachdem was uns vorliegt, wussten wir das nicht.“ Ein Gerät, das einer besonderen Gefahr unterliegt, hätte er niemals für die Öffentlichkeit freigegeben.

Unglückstag

Bei dem Unglück am Samstag waren fünf Kinder und elf Erwachsene verletzt worden, als eine mit 13 Menschen besetzte Aussichtsgondel eines Autokrans abstürzte. Zwei Menschen schwebten bis Montag in Lebensgefahr, darunter der stellvertretende Schulleiter und eine 24 Jahre alte Frau. „Die Firma Scholpp kommt für Personen- und Sachschäden auf“, sagte eine Firmensprecher. Nach dem Unglück soll die Gondel außer Betrieb genommen werden.

 


Kran stürzt in Wohnhaus - 22.06.2013 auf einer größeren Karte anzeigen

 

 

 

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