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Fünf Jahre Haft für Messerattacke

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Heilbronn - Das Heilbronner Landgericht hat am Montag einen 48-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der alkoholkranke Mann hatte einem Bekannten ein Messer in den Hals gestoßen.

Heilbronn - Das Heilbronner Landgericht hat heute einen 48-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Schwurgerichtskammer ordnete außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie die anschließende Sicherungsverwahrung an.

„Es liegt an Ihnen, ob Sie die nötigen Schritte hinkriegen und damit die Sicherungsverwahrung umgehen“, erklärte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten. Die Sicherungsverwahrung vermeiden, das könnte der 48-Jährige nur dann schaffen, wenn er seine Alkoholsucht bei der Therapie in der Entziehungsanstalt in den Griff bekommt. Der chronisch alkoholkranke Mann hatte vor seiner Haft zeitweise eine Flasche Wodka pro Tag, dazu Bier und Wein getrunken. Schon 2007 hatte er im Klinikum Weinsberg eine Therapie begonnen, diese aber abgebrochen.

2,37 Promille Alkohol
 
Die Tat: In einer Wohnung in Heilbronn soll er sich Anfang Februar 2011 mit Bekannten getroffen haben. Beim gemeinsamen Trinkgelage kam es offenbar zum Streit zwischen ihm und einem der Männer, wobei der 48-Jährige – 2,37 Promille Alkohol im Blut – dem Bekannten ein Messer in den Hals stieß. Lebensgefahr bestand nicht, das Opfer musste aber im Krankenhaus behandelt werden. Über seine Verteidigerin hatte der 48-Jährige am ersten Prozesstag erklären lassen, dass er die Tat nicht bestreite.

Wiederholungstat

Es war nicht das erste Mal, dass der 48-Jährige im Alkoholrausch zum Messer griff. „Sie sind schon zwei Mal wegen fast identischer Situationen verurteilt worden“, hält ihm der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung vor. „Sie haben ein Heidenglück, dass nichts Schlimmeres passiert ist, da hätte jedes Mal eine Leiche vor Ihnen liegen können.“
 
Der Angeklagte wurde bereits 2006 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung und 2007 wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann gelte als Gefahr für die Allgemeinheit, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt – und deshalb auf Sicherungsverwahrung plädiert.
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