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Elf Jahre Haft für Lauffener Todesschützen

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Heilbronn/Lauffen - Für den tödlichen Schuss auf seine Ex-Freundin hat das Landgericht Heilbronn einen Mann zu elf Jahren Haft verurteilt. Der 51-Jährige habe sich des Totschlags schuldig gemacht, entschied die Kammer am Donnerstag.


Lauffen/Heilbronn - Zum Schluss kam es zu der wohl emotionalsten Szene des ganzen Prozesses: Die weit über 80 Jahre alte Mutter des Angeklagten ging am Stock zu ihrem Sohn im Gerichtssaal, um ihn nach der Urteilsbegründung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Arm zu nehmen.

Die Mutter ist eine der wenigen Bezugspersonen, die der 51-Jährige noch hat. Sie wird den Sohn nicht mehr so oft sehen können. Die 3. Schwurgerichtskammer verurteilte den Mann gestern wegen Totschlags zu elf Jahren Haft. Der Jäger hatte im Juli 2011 seine damalige Partnerin aus drei Metern Entfernung mit einem einzigen Schuss in die Brust in der gemeinsamen Wohnung in Lauffen erschossen. Das Motiv: enttäuschte Liebe. Die Frau wollte sich von dem 51-Jährigen trennen.

Deutlich

Bemerkenswert an dem Fall bleibt das Gutachten des Psychiaters, der in "seltener Deutlichkeit", wie der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann sagte, letztlich die Grundlage für die Entscheidung der Richter lieferte. Der Sachverständige hatte dem Angeklagten zwar psychische Probleme bescheinigt, aber keine psychische Krankheit. Wortwörtlich sagte er: "Die Probleme reichen nicht aus, um zu sagen, er hat richtig einen an der Klatsche." Somit war der 51-Jährige voll schuldfähig.

Auch eine Affekttat schloss der Psychiater aus. "Jeder kann nachfühlen, wie es sich anfühlt, wenn man einen Lebenstraum verliert", sagte der Vorsitzende Richter. Doch noch am letzten Verhandlungstag des Prozesses hatte der Angeklagten versichert, dass er sich erleichtert, ja euphorisiert gefühlt habe, da das Ende der Beziehung klar war. Er hatte vor, wieder zu seiner Mutter zu ziehen.

Notruf

Ungewöhnlich war die Einschätzung des Gutachters zur Steuerungsfähigkeit des Angeklagten während der Tat. Obwohl er bis zu 2,17 Promille Alkohol im Blut hatte, sei die Steuerungsfähigkeit nicht erheblich eingeschränkt gewesen. Dies habe unter anderem die klare Sprache beim Notruf belegt, den der Mann nach dem tödlichen Schuss abgesetzt hatte. Auch diese Gutachter-Einschätzung machte sich das Gericht im Urteil zu eigen. mut

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