Bewährungsstrafe für Ex-Präsidenten des Golfclubs
Wegen gewerbsmäßiger Untreue hat das Amtsgericht Heilbronn den ehemaligen Präsidenten des Golfclubs Schloss Liebenstein, Frank Spinner, am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Am Ende atmete Frank Spinner durch: Zwar wurde der ehemalige Präsident des Land- und Golfclubs Schloss Liebenstein vom Amtsgericht Heilbronn wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Doch die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre ohne Bewährung gefordert.
Geständnis
"Ich habe einen Fehler gemacht, ich schäme mich für die Tat", sagte der Angeklagte. Er sei "beruflich und gesellschaftlich gescheitert". Der 52-Jährige hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt. Laut Anklage sollte Spinner, damals Präsident des Golfclubs, im Herbst 2011 nach einem Vorstandsbeschluss 500 000 Euro aus dem Vermögen des Vereins zinsbringend anlegen. Tatsächlich leitete er aber nur etwa 253 000 Euro an die Zurich-Versicherung weiter. Die andere Hälfte nutzte er zur Begleichung eigener Verbindlichkeiten. Als die Sache im Frühjahr 2013, kurz vor der Hauptversammlung, aufzufliegen drohte, versuchte Spinner mit Hilfe eines fingierten Überweisungsauftrags und einer gefälschten E-Mail zu belegen, dass die volle Summe angelegt worden sei.
Dass er selbst eine Kapitalversicherung bei der Zurich vorschlug, für die er damals eine Agentur betrieb, fand Oberstaatsanwalt Jürgen Lepple merkwürdig: "Sie machen als Vereinsvorstand ein Geschäft mit sich selber, das hat ein G’schmäckle." Immerhin: Seine Provision von 10 000 Euro überließ Spinner, wie versprochen, dem Verein. Da die Zurich-Versicherung für das Fehlverhalten ihres Repräsentanten einstand, ist dem Golfclub kein finanzieller Schaden entstanden.
In der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte "jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat" (Lepple). Er häufte Schulden auf, die er unter anderem durch die verspätete Weiterleitung von Kundengeldern zu decken versuchte. Auch nach dem Verkauf von Wohnhaus, drei Eigentumswohnungen, Motorboot und Autos bezifferte Spinner seinen aktuellen Schuldenstand auf 1,5 Millionen Euro. Seit Januar läuft ein Privatinsolvenzverfahren.
Absicht?
Dass er von Anfang an die Absicht hatte, das Geld nicht in vollem Umfang anzulegen, war Spinner nicht nachzuweisen. Zugunsten des Angeklagten wertete Richter Alexander Lobmüller unter anderem, dass er geständig war und sich um Wiedergutmachung des Schadens bemühte. 45 000 Euro hat er an die Zurich-Versicherung zurückgezahlt, die allein rund eine halbe Million Euro von ihm fordert.
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