61-Jähriger muss nach Selbstmordversuch in psychiatrische Klinik

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Heilbronn - Für den 61-Jährigen, der Ende April auf der B27 mit Absicht in den Gegenverkehr raste, ordnete das Heilbronner Landgericht heute die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Von Stefanie Sapara

Heilbronn - Für den 61-Jährigen, der Ende April auf der B27 mit Absicht in den Gegenverkehr raste, ordnete das Heilbronner Landgericht heute die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Außerdem wird ihm für fünf Jahre der Führerschein entzogen.


Seit Jahrzehnten leidet der Mann laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer chronischen, paranoiden Schizophrenie. Durch seine Krankheit sei auch seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen, als er im Frühjahr mit seinem Auto gezielt auf den Gegenverkehr zusteuerte, um sich umzubringen. „Es war Ihnen dabei völlig egal, ob andere Menschen verletzt oder getötet werden“, führte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann dem Beschuldigten noch einmal vor Augen.

Frau leidet an Unfallfolgen

Durch den Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug wurde eine 40-jährige Frau schwer verletzt. Noch heute ist sie in psychologischer Behandlung, ist auf dem linken Auge dauerhaft erblindet und kann sich nur mit einer Gehhilfe fortbewegen. Völlig unschuldig sei die Frau in den Unfall hineingeraten, „sie hatte keine Chance“, betont der Richter.

Der 61-jährige Rentner hatte jedoch während der gesamten Hauptverhandlung keinerlei Empathie gezeigt. Vielmehr hatte er am ersten Verhandlungstag behauptet, „ich kenne niemanden, dem es schlechter geht, als mir“. Er selbst hatte bei dem Unfall vergleichsweise leichte Verletzungen erlitten. „Eine ziemliche Ungerechtigkeit, wenn man betrachtet, wer eigentlich Schuld war“, fasste Winkelmann zusammen. 

Schuldunfähigkeit

Grund für die Emotionslosigkeit des Rentners während der Verhandlung ist laut dem psychiatrischen Gutachten das Krankheitsbild des Mannes. Deshalb kam auch eine Gefängnisstrafe nicht in Betracht: „Die Tat geschah in einem schuldunfähigen Zustand, Sie können strafrechtlich nicht verurteilt werden“, so Winkelmann. Deshalb ordnete das Gericht die Fortdauer der Unterbringung im Weinsberger Klinikum am Weissenhof an.

Eindringlich erklärte Winkelmann dem 61-Jährigen: „Sie können sich nicht steuern und sind deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit.“ 

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