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Heilbronner Staatsanwältin spricht von unvermittelten Messerstichen

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Ein 28-jähriger Mann aus Großbottwar muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen Bekannten beim Spaziergang mit einem Messer verletzt haben soll. Die Anklage vor dem Heilbronner Landgericht lautet versuchter Totschlag.

Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen.
Foto: Andreas Veigel
Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Foto: Andreas Veigel  Foto: Veigel, Andreas

Weil er Ende Juli vergangenen Jahres einen Bekannten mit einem Messer verletzt haben soll, muss sich seit Dienstag, 14. Februar, ein 28-jähriger Mann aus Großbottwar vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts verantworten. Die Erste Staatsanwältin Sara Oeß wirft dem türkischen Staatsbürger versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Mutmaßliches Opfer beim Spaziergang mit dem Hund getroffen

Demnach habe der Beschuldigte zusammen mit zwei Freuden den Bekannten bei dessen Spaziergang mit dem Hund getroffen. Laut Anklägerin habe er sein mutmaßliches Opfer gefragt, ob es etwas zu klären gebe. Zuerst soll der Bekannte das verneint, auf nochmalige Nachfrage dann aber doch bejaht haben. Darauf soll der Beschuldigte unvermittelt das Messer gezogen und seinen Bekannten angegriffen haben.

Schnittwunden an Bein, Bauch und Handgelenk

Dabei habe der 28-Jährige seinem Gegenüber eine drei Zentimeter lange Schnittwunde am Bein, eine sechs Zentimeter lange Schnittwunde am Bauch und eine sieben Zentimeter lange Schnittwunde am Handgelenk zugefügt. Wobei die Verletzung am Arm einer Abwehrbewegung des Geschädigten geschuldet gewesen sein soll. Laut Sara Oeß habe der Angeklagte nämlich eine Schnittbewegung in Richtung Kopf und Hals des Bekannten gemacht.

Angeklagter spricht von Notwehr

Mit einer Bierruhe sitzt der Großbottwarer im Gerichtssaal auf der Anklagebank. Mitunter huscht ein breites und zufriedenes Lächeln über sein Gesicht. Er räumt ein, sein Taschenmesser gezogen und den Bekannten verletzt zu haben. Er habe aber aus Notwehr gehandelt, weil er mit einer Hundeleine und Tritten angegriffen worden sei, lässt er seinen Rechtsanwalt Alexander Freiherr von Malsen-Waldkirch in der Hauptverhandlung verlesen.

Messer sollte laut Angeklagtem nur der Abschreckung dienen

Er habe ihn nicht verletzen wollen. "Ich war selbst schockiert, als ich sah, dass er blutete", verlas sein Anwalt die Erklärung des Angeklagten. Demnach habe er das Messer nur zur Abschreckung hin- und herbewegt. Mitunter hört sich die Einlassung an, als habe sich der Geschädigte selbst am Messer des Angeklagten verletzt.

Fragen zu seiner Person beantwortet der Beschuldigte oft nur vage. So weiß er die Durchschnittsnote seines Hauptschulabschlusses ebenso nur ungefähr, wie er nur in etwa sagen kann, wie alt er war, als sich seine Eltern scheiden ließen.

Regelmäßiger Konsum von Cannabis

Warum er im dritten Lehrjahr seine Ausbildung als Fliesenleger abgebrochen hat, weiß er aber noch: "Ich war jung und dumm." Wie alt er damals gewesen sei, kann er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Martin Liebisch aber nicht mehr genau sagen. Nur so viel: "Ich habe regelmäßig Cannabis konsumiert." Da komme man morgens schon mal schwer aus dem Bett.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 2. März, um 9 Uhr fortgesetzt. Es sind 16 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

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