Wie man sich optimal krankenversichert: Fragen und Antworten zum Thema

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Für viele Versicherte ist es schwierig, sich zwischen all den Regelungen und Begriffen der Krankenversicherung in Deutschland zurechtzufinden. Bei einer Lesertelefonaktion haben Experten Fragen zum Thema beantwortet.

Von unserer Redaktion

Die Regelungen und Begriffe der Krankenversicherung sind zum Teil kompliziert. Da gibt es freiwillige Versicherung und Familienversicherung, Bemessungsgrenzen und Freibeträge. Oder es geht um Wechseloptionen, wenn sich die berufliche oder familiäre Situation verändert. Auf alle Fragen zum Thema antworteten während einer Lesertelefonaktion Zeljka Pintaric von der VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg, Sven Baumann von der AOK Heilbronn-Franken und Wolfgang Wiedenhöfer vom Verband der privaten Krankenversicherung. Hier Fragen und Antworten:

 

Ich war erst familienversichert und später gesetzlich freiwillig versichert. Bleibe ich auch als Rentnerin freiwillig versichert? Welche Beiträge sind zu zahlen?

Nach Ihrer Schilderung werden Sie als Rentnerin voraussichtlich gesetzlich pflichtversichert und kommen somit in die Krankenversicherung der Rentner KVdR. Das Gesetz besagt: Entscheidend ist, dass Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert sein müssen, um in die Pflichtversicherung aufgenommen zu werden. Es ist dabei gleich, ob Sie familienversichert, freiwillig oder pflichtversichert waren. Die Beiträge auf die gesetzliche Rente werden je zur Hälfte von Ihnen und von Ihrem Rentenversicherungsträger gezahlt. Haben Sie noch Versorgungsbezüge, zahlen Sie darauf die Beiträge allein.

 

Auf welche Einkünfte müssen freiwillig Versicherte Beiträge zahlen?

Freiwillig versicherte Rentner zahlen nicht nur Beiträge aus der Rente, auch andere Einkünfte sind beitragspflichtig wie das Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte oder sonstige Einnahmen zum Beispiel aus privater Lebensversicherung. Für freiwillig versicherte Rentner werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, das sind 2021 monatlich 4.837,50 Euro. Das fiktive Mindesteinkommen in Höhe von derzeit 1.096,80 Euro gilt auch für freiwillig versicherte Rentner.

 

Auf meine Betriebsrente werden in der gesamten Höhe Beiträge erhoben. Aber es gibt doch einen Freibetrag, oder? Ich bin freiwillig versichert.

Ja, es gibt einen Freibetrag. Aber leider gilt dieser nicht für freiwillig Versicherte. Es ist richtig, dass Sie auf Ihre gesamte Betriebsrente Beiträge zahlen, da die Betriebsrente zu Ihren Gesamteinkünften zählt.

 

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Betriebsrente derzeit?

Der Freibetrag beträgt 2021 pro Monat 164,50 Euro. Pflichtversicherte zahlen erst auf den Betrag, der darüber liegt, Beiträge in Höhe von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Freibetrag nur für die Kranken-, nicht für die Pflegeversicherung gilt. Hierfür wird für alle gesetzlich Versicherten die Gesamthöhe der Betriebsrente herangezogen.

 

Ich gehe bald in Rente und mit der Beitragszahlung für meine Privatversicherung wird es knapp. Gibt es für ältere Privatversicherte noch eine Möglichkeit, in die gesetzliche Kasse zu wechseln?

Es gibt eine Regelung in Paragraph 10 SGB V, die Folgendes zulässt: Wenn Ihre Ehefrau gesetzlich versichert ist, können Sie unter Umständen über sie familienversichert werden. Bedingung ist aber, dass Ihre monatlichen Gesamteinkünfte derzeit nicht über 470 Euro liegen dürfen. Wird eine monatliche Werbekostenpauschale zum Abzug gebracht, erhöht sich der Betrag. Für Minijobber liegt die Grenze bei 450 Euro im Monat.

 

Ich war viele Jahre angestellt und habe aufgrund von Corona meinen Job verloren. Wenn ich mich nun selbstständig mache, kann ich mich mit 55 Jahren noch privat versichern?

Prinzipiell ist das möglich. Aber aufgrund Ihres Eintrittalters und der anstehenden Gesundheitsprüfung macht das wohl wenig Sinn.

 

Ich bin im Lehramtsstudium und gesetzlich krankenversichert. Demnächst trete ich eine Referendarstelle an. Kann ich dann in die private Krankenversicherung wechseln?

Ja, das können Sie tun. Mit Antritt des Referendariats haben Sie die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

 

Ich bin seit 15 Jahren privat krankenversichert. Nun muss ich mit meiner Firma und privat Insolvenz anmelden. Verliere ich auch die Privatversicherung?

Grundsätzlich nicht. Wenn Sie Ihre privaten Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, haben Sie die Möglichkeit, in den so genannten Notlagentarif zu wechseln. Dieser enthält deutlich reduzierte Leistungen und eine entsprechend verminderte Prämie. Sprechen Sie mit Ihrer Gesellschaft. Diese prüft, inwieweit die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für einen möglichen Wechsel vorliegen.

 

Ich bin fast 80 und langjährig privat versichert. Mein Monatsbeitrag wird mir zu hoch. Was kann ich tun?

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. Diese prüft, inwieweit sich Ihr Versicherungsschutz anpassen lässt, um den Beitrag zu senken. Sie können laut Paragraph 204 Versicherungsvertragsgesetz in einen gleichartigen, günstigeren Tarif wechseln. Es bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten und es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung. Sparen lässt sich weiterhin, indem Sie auf Leistungen verzichten und den Selbstbehalt erhöhen. Zu prüfen wäre auch der Standardtarif, der dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen in etwa entspricht.

 

Mein Sohn beginnt mit dem Studium und ist jetzt privat versichert. Kann er das bleiben?

Ja, er kann mit Studienbeginn den privaten Versicherungsschutz fortführen.

 

Ich bin seit vielen Jahren privat versichert und gehe nächstes Jahr in Rente. Was muss ich beachten?

Lassen Sie mit Rentenbeginn Ihren Vertragsumfang überprüfen. Möglicherweise kann die Mitversicherung eines Krankentagegeldes aus dem Versicherungsumfang herausgenommen werden, weil das Risiko der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr besteht. Das senkt Ihren Beitrag. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Versicherer.

 

Mein Sohn ist 25 und macht sich in Kürze selbstständig. Er ist derzeit als Angestellter gesetzlich pflichtversichert. Kann er in die Privatversicherung wechseln?

Ja, mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein solcher Wechsel möglich.

 

Ich weiß von gesetzlich versicherten Rentnern, dass diese einen Zuschuss für ihre Krankenversicherung bekommen. Gibt es das auch für privat Versicherte?

Ja, diesen Zuschuss erhalten Sie auch. 2021 sind das 7,95 Prozent Ihrer Altersrente. Sie müssen den Zuschuss jedoch bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen, um ihn zu erhalten.

 

Ich werde als Rentner freiwillig versichert. Kann ich etwas tun, um weniger Beiträge zahlen zu müssen?

Wenn Sie Kinder haben, können Sie möglicherweise in die Pflichtversicherung wechseln. Dies sieht das Gesetz seit kurzem vor. Pro Kind werden Ihnen drei Jahre zusätzlich als Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse angerechnet. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

 

Mein Krankengeld wurde aufgrund des Gutachtens vom Medizinischen Dienst eingestellt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und außerdem ALG II beantragt. Wie ist das nun mit Versicherungsschutz?

Sie können sich freiwillig versichern. Sollte der Widerspruch erfolgreich sein oder Sie beziehen ALG II, besteht der Versicherungsschutz darüber. Die freiwillige Versicherung sollte zur Sicherheit abgeschlossen werden, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

 

Meine Beschäftigung endet demnächst, danach gehe ich in eine Transfergesellschaft, die das Gehalt und die Beiträge weiterzahlt. Ist eine Familienversicherung möglich?

Nein, da die Einkommensgrenze für eine Familienversicherung bei 470 Euro im Monat liegt.

 

Ich bin freiwillig versichert, mein Mann privat. Dadurch wird das Einkommen meines Mannes für meine Beitragsberechnung mit herangezogen. Bleibt das so, wenn ich als Rentnerin in die KVdR komme?

In der Krankenversicherung der Rentner, KVdR, zählt nur Ihr eigenes Einkommen. Sie sind dann pflichtversichert.

 

Meine Tochter ist 23 und beendet demnächst ihr Studium. Danach hat sie noch keinen Job, vielleicht macht sie eine weitere Ausbildung. Wie kann sie sich versichern?

Möglich ist eine freiwillige Versicherung. Eventuell ist bei einer Ausbildung eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag möglich.

 

Als freiwillig versicherter Selbstständiger erfülle ich die Vorversicherungszeiten und könnte schon vor Rentenbeginn meine Selbstständigkeit beenden. Wie ist das mit der Versicherung?

Ab Rentenbeginn kommen Sie in die KVdR. Geben Sie die selbstständige Tätigkeit schon früher auf, ist eine Familienversicherung möglich.

 

Ich bin gesetzlich versichert, mein Mann privat. Können die Kinder über die Familienversicherung in die gesetzliche Kasse?

Das ist grundsätzlich nicht möglich – außer, Ihr Mann verdient regelmäßig nicht mehr als monatlich 5.362,50 Euro (Stand 2021) oder Ihr eigenes Einkommen ist höher als das Ihres Mannes.

 

Ich bin aus dem Ausland zurück, und deshalb als „Nichtversicherter“ nach Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert. Wer zahlt die Beiträge?

Von der gesetzlichen Rente werden die Beiträge vom Rentenversicherungsträger einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Vom sonstigen Einkommen werden die Beiträge von der Krankenkasse berechnet und von Ihnen gezahlt.

 

Ich bin pflichtversicherter Rentner und habe Einkünfte aus nebenberuflicher Selbstständigkeit und aus der Vermietung einer Wohnung. Muss ich darauf Beiträge zahlen?

Beiträge sind bei pflichtversicherten Rentnern nur aus dem Arbeitseinkommen und der Rente zu zahlen, nicht aus privater Vermietung und Verpachtung.

 

Ist als pflichtversicherter Rentner eine nebenberufliche Selbstständigkeit möglich?

Ja, bei einer selbstständigen Tätigkeit unter 20 Stunden wöchentlich ist das grundsätzlich möglich. Es erfolgt aber immer eine Einzelfallprüfung.

 

Ich bekomme keine gesetzliche Rente, aber eine Witwenpension. Wie ist das mit der Versicherung?

Sie können sich nur freiwillig versichern.

 


Weitere Informationen

www.aok.de

www.pkv.de

www.vdk.de

 

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