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Region Heilbronn

Die unechte Teilortswahl: Ein komplizierter Sonderfall

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Die unechte Teilortswahl garantiert kleineren Wahlbezirken Sitze. Immer mehr Kommunen schaffen sie ab. Welche Fehlerquellen dieses Wahlverfahren birgt.

Auch in Bad Friedrichshall und seinen Stadtteilen gilt noch die unechte Teilortswahl.
Auch in Bad Friedrichshall und seinen Stadtteilen gilt noch die unechte Teilortswahl.  Foto: Seidel, Ralf

Hardthausen, Jagsthausen und Oedheim haben es getan. Ebenso Forchtenberg, Ingelfingen, Kupferzell, Pfedelbach und Zweiflingen: Sie alle haben seit den Kommunalwahlen 2019 die unechte Teilortswahl abgeschafft. Im Landkreis Heilbronn halten jedoch noch 15 Kommunen an dem Überbleibsel aus der Gebietsreform der 1970er Jahre fest, im Hohenlohekreis sind es sieben Städte und Gemeinden. Ein alter Zopf oder existenzielle Notwendigkeit?

Darüber scheiden sich die Geister. Fest steht jedenfalls dass dieses Wahlverfahren auf dem Rückmarsch ist. Laut der Landeszentrale für politische Bildung gab es 1975 in 64,6 Prozent der Kommunen im Land noch eine garantierte Sitzzahl für die Wahlbezirke - proportional zur Einwohnerzahl. 2019 betrug der Anteil nur noch 34,9 Prozent, Tendenz fallend zur Abstimmung am 9. Juni 2024. Das bestätigt sich auch in der Region.

Schon 1953 wurde die unechte Teilortswahl in die Landesverfassung von Baden-Württemberg aufgenommen. Mit dieser Regelung sollten die kleineren Teilorte angemessen in den Gemeinderäten vertreten sein.

Genügend Einfluss für kleinere Ortsteile

Bei den Eingemeindungen im Zuge der Gebietsreform in den 1970er Jahren bekam diese Besonderheit des Kommunalwahlrechts eine neue Bedeutung. Die unechte Teilortswahl wurde in den Eingliederungsvereinbarungen festgeschrieben. Auch kleinere Ortsteile sollten genügend Einfluss auf die Kommunalpolitik nehmen können.

"Die Abschaffung war in Eppingen nie ein Thema", sagt Sönke Brenner, Leiter der Stabsstelle des Oberbürgermeisters. Die unechte Teilortswahl solle für Meinungsvielfalt im Gemeinderat sorgen, die Stimme der Kleinen solle gehört werden. An diesem Sonderfall im Kommunalwahlrecht festzuhalten, sei eine politische Entscheidung, betont Brenner.

Mancher Bewerber hat das Nachsehen

"Man nimmt das in Kauf", sagt er zum Berechnungsverfahren. Bei dem kommt es vor, dass Bewerber aus dem größten Wahlbezirk mit mehr Stimmen als der gewählte Kandidat aus einem kleineren Wahlbezirk den Kürzeren ziehen. "Ist es gerecht, wenn ein Stadtteil nicht berücksichtigt ist?", stellt Sönke Brenner die Gegenfrage.

Die Besorgnis war 1993 im Obersulmer Gemeinderat schon präsent, dass die kleinsten Teilorte Weiler und Eichelberg unter den Tisch fallen könnten und neue Gräber aufgerissen würden. Dennoch fand sich eine Mehrheit von 14 zu neun Stimmen, die 20 Jahre nach der Bildung von Obersulm die unechte Teilortswahl abschaffte und damit diese Seite des Geschichtsbuch, wie es der damalige CDU-Sprecher formulierte, geschlossen wurde.

Argument in Obersulm: Stimmenverteilung sollte zählen

In Obersulm wurde das Argument vorgebracht, das auch andernorts sticht: Jahrzehnte nach der Fusion sollten die Kommunen inzwischen zusammengewachsen sein, so dass nicht mehr der Wohnort bei der Sitzverteilung zählt, sondern allein das Stimmenverhältnis.

Das Wahlsystem kann auch seltsame Blüten treiben, wie ein Beispiel aus Wüstenrot zeigt. Die SPD kann für den einen Sitz, der Finsterrot garantiert ist, gar keinen Kandidaten aufbieten. Also ist die Bewerberin der Freien Wählervereinigung quasi jetzt schon sicher wieder im Gemeinderat.

Auszählung ist aufwendiger, Verfahren ist komplex und hochkompliziert

Die Stimmabgabe bei der unechten Teilortswahl ist komplex und hochkompliziert, so Sönke Brenner. Die Stadt Eppingen zum Beispiel stellt deshalb auf ihre Website Erklärvideos mit Anleitungen für das Ausfüllen der Stimmzettel, die schon Wochen vor der Wahl in die Haushalte flattern. In den Wohnbezirken dürfen Stimmen nur an so viele Kandidaten verteilt werden, wie Sitze garantiert sind. Maximal drei Stimmen pro Bewerber sind aber möglich. Und es gilt auch hier wie generell: Der Wähler hat insgesamt nur so viele Stimmen wie das Gremium Sitze hat. Im Gegensatz zur unechten Teilortswahl dürfte bei einer echten Wahl jeder Wohnbezirk nur seine eigenen Vertreter wählen.

"Es gibt Fehlerquellen, die ich sonst nicht habe", macht Margit Frisch, Abteilungsleiterin im Weinsberger Rathaus und für Wahlen zuständig, deutlich. Die unechte Teilortswahl produziert mehr ungültige Stimmzettel - 2019 waren es in Pfedelbach etwa 230. Das entsprach 5,4 Prozent. In Oedheim lag die Quote bei 4,5 Prozent, fast doppelt so hoch wie bei Kommunen ohne unechte Teilortswahl.

Um dieses Risiko zu minimieren, berichtet Frisch, haben in Weinsberg alle Fraktionen, abgesehen von der Kernstadt, für Gellmersbach, Wimmental und Grantschen, die zwei Sitze haben, auch nur jeweils zwei Bewerber aufgestellt.

Die unechte Teilortswahl macht die Auszählung aufwendiger, bestätigt der Wüstenroter Hauptamtsleiter Jürgen Reinhardt. Er ist froh, dass seit etwa 15 Jahren die Stimmzettel am PC erfasst werden und das Programm ungültige Voten erkennt. Seine Weinsberger Kollegin weist darauf hin, dass auch die Wahlhelfer ganz anders zu schulen seien als in Kommunen ohne unechte Teilortswahl.

Wo die unechte Teilortswahl noch gilt

Die großen Kreisstädte Eppingen, Bad Rappenau und Neckarsulm haben die unechte Teilortswahl, außerdem diese weiteren Kommunen im Landkreis Heilbronn: Bad Friedrichshall, Gemmingen, Gundelsheim, Kirchardt, Langenbrettach, Möckmühl, Neudenau, Neuenstadt, Schwaigern, Weinsberg, Wüstenrot und Zaberfeld. Im Hohenlohekreis gilt dieser Sonderfall des Kommunalwahlrechts noch in Dörzbach, Krautheim, Mulfingen, Neuenstein, Schöntal, Waldenburg und Weißbach

 
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