Debatte um Kindergrundsicherung: Darum dreht sich die Diskussion und das sagen Stellen in der Region
Eigentlich hatte die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im vergangenen Herbst bereits zugestimmt. Doch die Ampel-Koalition streitet wieder – um diese Punkte geht es dabei.

Im September 2023 hatte sich die Bundesregierung eigentlich auf einen Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung geeinigt. Jetzt äußert die FDP aber grundsätzliche Bedenken am Projekt und fordert eine Überarbeitung. Worum es dabei geht.
Was ist die Kindergrundsicherung überhaupt?
Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld, den Kinderzuschlag sowie die Kinderregelsätze innerhalb des Bürgergeldes zusammenfassen und in einer zentralen Leistung, der Kindergrundsicherung, bündeln. Diese soll einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag enthalten, der das Kindergeld ablöst. Außerdem soll es einen Kinderzusatzbetrag geben, der sich nach dem Einkommen der Eltern sowie dem Alter der Kinder richtet.
Ziel der Kindergrundsicherung soll laut Bundesfamilienministerium sein, das Existenzminium von Kindern zuverlässiger zu sichern und so das Armutsrisiko zu verkleinern.
Wie hoch soll die Kindergrundsicherung sein?
Die genau Höhe lässt sich laut Bundesfamilienministerium heute "noch nicht exakt vorhersagen". Das hänge von der Preis- und Einkommensentwicklung ab und der Definition des Existenzminimums von Kindern, das durch das Statistische Bundesamt vorgelegt werden soll.
Das Kindergeld liegt aktuell monatlich bei 250 Euro pro Kind. Die Kindergrundsicherung könnte laut Bundesfamilienministerium zwischen 530 und 636 Euro pro Kind liegen.
Wie erhält man die Kindergrundsicherung?
Sowohl für den Kindergarantiebetrag als auch für den Kinderzusatzbetrag müssen künftig jeweils Anträge gestellt werden, Familien erhalten das Geld nicht automatisch. Allerdings soll der Antrag auf den Kinderzusatzbetrag "einfach und digital" möglich sein.
Worum dreht sich die aktuelle Diskussion?
Eigentlich sollte die Kindergrundsicherung ab 1. Januar 2025 in Kraft treten, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist aktuell unklar. Teil des Gesetzentwurfs ist ein "Familienservice", der mit dem "Kindergrundsicherungs-Check" den Anspruch von Familien auf den Kinderzusatzbetrag prüfen soll. Er ist ein Beratungsangebot und soll den Zugang zu den Leistungen für Familien erleichtern, Familienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnet den Service als erhebliche "Bürokratieentlastung für die Bürger".
Dafür sind allerdings voraussichtlich 5000 zusätzliche Stellen notwendig. Diese Zahl beruht auf einer Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. Diese zusätzlichen Stellen sind der Knackpunkt der aktuellen Kritik. Verschiedene Politiker der FDP sehen darin einen Bürokratieaufbau, keinen Abbau, Generalsekretär Bijan Djir-Sarai forderte eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs.
Der Fraktionschef der Liberalen, Christian Dürr, kritisierte am Freitag den Gesetzentwurf als "aus der Zeit gefallen", der FDP-Sozialpolitiker Jens Teutrine nannte den Entwurf für seine Partei "nichts zustimmungsfähig".
Wie sieht die Lage in den Ländern und Kommunen aus?
Ende vergangenen Jahres hatten auch verschiedene Bundesländer Sorge darüber geäußert, der Familienservice könnte zu Doppelstrukturen mit den Jobcentern führen.
Im Landratsamt Heilbronn wartet man aktuell noch auf Informationen von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wie eine Sprecherin mitteilt. Noch könne man deshalb nicht sagen, wie der Mehraufwand konkret aussehe.
Auch das Landratsamt Hohenlohe erklärt, dass man noch keine Aussagen über die Auswirkungen für die Verwaltung vor Ort treffen könne. "Zumal auch noch keine konkreten Strukturen bekannt sind", erklärt eine Sprecherin.