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Begrenzung der Kundenzahl im Handel aufgehoben

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Im Einzelhandel gilt bisher die Corona-Regel: Eine Person auf 20 Quadratmetern Verkaufsfläche. Heute hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Zutrittsbegrenzung gekippt. Nun muss die Politik wieder nachbessern.

von Michael Schwarz und Bärbel Kistner
Bei manchen Händlern, wie hier bei Breuninger in Stuttgart, wurde der Einlass gar mit Ampeln geregelt.

Foto: dpa
Bei manchen Händlern, wie hier bei Breuninger in Stuttgart, wurde der Einlass gar mit Ampeln geregelt. Foto: dpa  Foto: Marijan Murat

Die Corona-Regelung, wonach auf 20 Quadratmetern Verkaufsfläche nur eine Person kommen darf, ist unwirksam. Das hat am Montag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mitgeteilt. Das Gericht gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die Bestimmung in der Corona-Verordnung des Landes statt und setzte die Zutrittsbegrenzung außer Vollzug. Wirtschafts- und Sozialministerium wollen die Verordnung in dem Bereich nun schnell ändern. Es solle eine deutlich kleinere Mindestfläche pro Person festgelegt werden, hieß es.

"Das war längst fällig", kommentierte Sabine Hagmann, Chefin des Handelsverbands Baden-Württemberg, die Entscheidung. "Wir fordern das schon wochenlang, und man fragt sich, weshalb solche offensichtlich längst überholten und unverhältnismäßigen Regelungen erst auf Weisung des Gerichts angepasst werden können."

Warum die 20-Quadratemeter-Regelung unwirksam ist

Noch vor wenigen Tagen hatte sie gesagt: "Denn wer versteht, dass im Fitnessstudio unter Hygienegesichtspunkten zehn Quadratmeter pro Person ausreichen, um dort zu trainieren und zu schwitzen, während man im Einzelhandel an 20 Quadratmeter pro Person festhält?" Die Forderung war auch von Politikern aus Union und FDP unterstützt worden.

Die Landesregierung hatte vor Gericht argumentiert, dass die Richtgröße keine fest verbindliche Vorgabe zur Beschränkung der Kundenzahl sei, sondern lediglich ein Orientierungswert. Die Richter sahen darin jedoch einen Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen: Rechtsvorschriften müssten so gefasst sein, dass die Betroffenen die Rechtslage konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können. Die 20-Quadratmeter-Regelung sei nicht hinreichend bestimmt und deshalb unwirksam.

Was bedeutet das für die Hygieneverordnung im Einzelhandel?

Das Kaffeeunternehmen Tchibo hatte auf erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Zutrittsbeschränkung verwiesen. Als Beispiel nannte es einen Laden mit einer Verkaufsfläche von 39 Quadratmetern. In solch einem Fall dürften Kunden die Verkaufsstelle gar nicht erst betreten, weil sich ja schon mindestens ein Beschäftigter darin aufhalte.

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) kündigte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg Korrekturen der Hygieneverordnung für den Einzelhandel an. "Mit seiner Entscheidung rügt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine rechtliche Ungenauigkeit in der Hygieneverordnung für den Einzelhandel. Ich habe mich bereits vor dieser Entscheidung für eine Überprüfung der Hygieneverordnung und insbesondere eine Absenkung der Flächenbegrenzung eingesetzt. Denn der Einzelhandel ist durch die Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, in besonderem Maße betroffen", sagte Hoffmeister-Kraut gegenüber der Heilbronner Stimme.

Das Wirtschaftsministerium überprüfe fortlaufend, inwieweit die Vorgaben in der Hygieneverordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsverlaufs angepasst und gelockert werden könnten. "Die Entscheidung des VGH nehmen wir nun zum Anlass, die notwendigen Anpassungen sehr rasch vorzunehmen und sind dazu mit dem Sozialministerium in engem Austausch", so Hoffmeister-Kraut.

Kritik an der Landesregierung

"Wieder einmal zeigt sich die handwerklich schlechte Arbeit der Landesregierung, und ein Gericht kippt eine Verordnung", sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Erik Schweickert. Auch wenn die Corona-Krise eine außerordentliche Zeit sei, müssten die Verordnungen der Landesregierung nachvollziehbar, verständlich und angemessen sein. Außerdem erlaube die Infektionslage längst eine weitere Öffnung.

Reaktionen aus Heilbronn


Der Heilbronner Stadtinitiative-Vorsitzende Thomas Gauß hält die Entscheidung angesichts der extrem niedrigen Neuinfektionsrate für absolut vertretbar. Die Kunden hielten sich an in den allermeisten Fällen an die Maskenpflicht und an die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter. Diese Vorgaben sollten auch weiterhin nicht unterschritten werden. Davon könne man ausgehen: "In den Geschäften herrschen keine Zustände wie im Schlussverkauf", betont Gauß.

Die Galeria Kaufhof kann mit der Aufhebung der 20-Quadratmeter-Zutrittsbeschränkung weitere zwei Eingänge öffnen. "Das ist ein kleiner Schritt in die Normalität", erklärt Filialgeschäftsführer Wolfram Struth. Die Kundenzählung will Kaufhof beibehalten und künftig pro zehn Quadratmeter einen Kunden zulassen.

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Kommentar: Absehbar

Von Michael Schwarz

Zum wiederholten Mal muss ein Gericht eine Corona-Verordnung des Landes korrigieren.

Bei den Corona-Verordnungen des Landes kommt es weiterhin zu Korrekturen durch die Gerichte. Dies zeigt, dass viele der bislang erlassenen Regeln rechtlich unsauber sind. Hier kann sich Grün-Schwarz nicht immer wieder auf die Tatsache berufen, dass die Verordnungen wegen der Kürze der Zeit mit heißer Nadel gestrickt worden sind.

Dass der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Vorgabe der Corona-Verordnung kippt, dass auf 20 Quadratmetern Verkaufsfläche nur eine Person kommen darf, war abzusehen. Der Einzelhandel monierte schon lange, die Regelung sei willkürlich und für Inhaber wie Kunden nicht nachvollziehbar. Damit wird das Land bei den Verordnungen für den Handel zum wiederholten Mal von den Richtern gerügt. Schon Ende April wurde von zwei Gerichten die Regelung zurückgenommen, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nach dem Lockdown wieder aufmachen dürfen.

Zur Verteidigung des Landes kann allenfalls gesagt werden, dass bei der Vielzahl an Verordnungen auch viele Entscheidungen getroffen werden mussten. Ein langes Hin und Her mit Verbänden und Unternehmen war mit Blick auf die schnelle Eindämmung der Pandemie nicht möglich. Trotzdem muss erwartet werden können, dass das Land seine Verordnungen besser prüft. 

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