Änderungen der Corona-Verordnung: Was geht und was nicht geht
Die Schwimmbäder dürfen landesweit ab Samstag, 6. Juni, wieder öffnen, Stadt- und Landkreis Heilbronn haben sich auf frühestens Montag, 15. Juni geeinigt. Was die Corona-Verordnung sonst noch vorsieht, lesen Sie hier in einem Überblick.

Nun dürfen auch die Schwimmbäder wieder öffnen. Aber wie war das nochmal? Mit wie vielen Menschen darf man spazieren gehen? Wie viele zu sich einladen? Hier ein kleiner Überblick zum aktuellen Stand der Lockerungen. Die Öffnungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
Bäder:
Von Samstag an dürfen nun auch die Schwimmbäder wieder öffnen. Allerdings gelten dabei strenge Hygienevorgaben. Ein Betriebskonzept muss unter anderem die maximale Anzahl der Badegäste im gesamten Bad sowie in den einzelnen Becken regeln. Dies betrifft auch Badeseen mit Zugangskontrollen, Heil-, Hotel- und Thermalbäder sowie Saunen. Der Landkreis sowie die Stadt Heilbronn haben sich bei der Öffnung der Freibäder auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Hier soll die Freibadsaison frühestens am Montag, 15. Juni, starten. Laut Landratsamt Heilbronn liegt es im Verantwortungsbereich jeder Kommune, auch zu einem späteren Zeitpunkt oder eventuell gar nicht zu öffnen. Die örtlichen Begebenheiten seien zu berücksichtigen, heißt es in einer Presseerklärung.
Kontaktbestimmungen:
Wie ein Sprecher der Landesregierung mitteilt, wird am Dienstag beschlossen, dass in privaten Räumen 20 Menschen aus mehreren Haushalten zusammenkommen dürfen. Bis die Regelung in Kraft trete, dauere es dann jedoch noch ein paar Tage. Solange gelte, dass sich nur zehn Personen in privaten Räumen treffen dürfen. Weiterhin bestehen bleibt die Regelung, dass es bei Verwandten und Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Lebenspartnern auch mehr Menschen sein dürfen. In der Öffentlichkeit darf man sich bis zum 15. Juni nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines weiteren Haushalts aufhalten.
Anmerkung der Redaktion vom 8. Juni 2020: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir - wie von einem Pressesprecher des Staatsministeriums gegenüber unserer Redaktion angegeben - berichtet, dass sich derzeit nur fünf Personen in privaten Räumen treffen dürfen. Laut der aktuellsten Version der geltenden Verordnung dürfen sich aber zehn Personen in privaten Räumen treffen.
Private Veranstaltungen:
Ab kommenden Dienstag können private Veranstaltungen wie beispielsweise Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten in öffentlich mietbaren Einrichtungen wie Restaurants oder Veranstaltungsstätten stattfinden. Dabei dürfen bis zu 99 Menschen zusammenkommen.
Gastronomie:
Die Gastronomie kann nun wieder vollständig öffnen. Neben Speiselokalen ist nun auch der Besuch in Bars und Kneipen in Baden-Württemberg wieder möglich.
Öffentliche Veranstaltungen:
Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Theatervorstellungen und Kinofilme sind mit bis zu 100 Personen erlaubt. Großveranstaltungen ab 500 Personen bleiben bis zum 31. August verboten.
Hotels:
Neben Ferienwohnungen und Campingplätzen haben inzwischen auch Hotels wieder geöffnet. Allerdings noch ohne die Wellnessbereiche.
Sport und Fitness:
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen zu Trainings- und Übungszwecken öffnen. Der erlaubte Betrieb bezieht sich auch auf das Sekretariat und die Toiletten. Trainings- und Übungseinheiten mit Wegen durch den Raum dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen. Zudem müssen die Trainingsgeräte nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt werden. Umkleiden und Duschräume bleiben weitestgehend geschlossen, "es sei denn, ein Wechsel der Kleidung oder die Nutzung der Duschen ist aufgrund der Sportart oder des Trainingskonzepts unerlässlich", heißt es in der Verordnung.
Demonstrationen:
Versammlungen sind erlaubt. Allerdings gibt es Auflagen etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
Schulen und Kitas:
Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.