Minderjährige mit Drogen vollgepumpt? Vorwurf der Vergewaltigung und des versuchten Totschlags
Zwei Männer müssen sich seit Freitag vor dem Heilbronner Landgericht verantworten. Sie sollen zwei Mädchen – im Alter von 13 und 15 Jahren – mit Drogen betäubt und sie danach vergewaltigt haben.
Zwei Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren sollen die beiden Angeklagten in der Nacht des 28. November 2024 in einer Zaberfelder Wohnung harte Drogen in rauen Mengen verabreicht haben. Daraufhin soll der Beschuldigte M. ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der betäubten 13-Jährigen gehabt haben.
Der Angeklagte N. soll die noch am nächsten Tag bewusstlose 13-Jährige sexuell motiviert angefasst und danach das 15-jährige Mädchen vergewaltigt haben. Erste Staatsanwältin Bettina Jörg wirft den Angeklagten unter anderem Körperverletzung, gemeinschaftlich versuchten Totschlag, sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung vor.
Zwei Männer wegen versuchten Totschlags und Vergewaltigung vor Gericht in Heilbronn
Laut Jörg seien die beiden Mädchen an diesem 28. November zunächst durch Heilbronn gestreift. Dabei hätten sie vor der Experimenta eine Gruppe junger Männer getroffen. Der Angeklagte N. soll den beiden Mädchen da bereits Ecstasy, Amphetamin und Haschisch gegeben haben. Später sei er mit den beiden mutmaßlichen Opfern mit einem Taxi in die Wohnung von M. nach Zaberfeld gefahren.

Dort sollen die beiden Beschuldigten im Laufe der Nacht den Mädchen weiter erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln verabreicht haben. Unter anderem hätten sie das heimlich gemacht, indem sie mit Drogen versetzte Kaugummis und eine mit Ecstasy aufgelöste Flüssigkeit in einer Colaflasche angeboten hätten.
Minderjährige mit Drogen vollgepumpt? Glück, dass Mädchen nicht gestorben ist
Laut Anklage hätten die Beschuldigten dabei in Kauf genommen, dass die 13-Jährige aufgrund der großen Menge an Drogen und ihrer körperlichen Konstitution von 1,58 Meter Größe und einem Gewicht von rund 52 Kilogramm hätte sterben können. Es sei nur ein glücklicher Umstand, dass es zu keinem Herz-Kreislauf-Kollaps gekommen sei. Dafür seien sie wegen gemeinschaftlich versuchten Totschlags angeklagt.
Die beiden afghanischen Staatsbürger hätten dies damit verbunden, die Mädchen gefügig zu machen, um anschließend ihre Opfer sexuell zu missbrauchen. Dass der zum damaligen Zeitpunkt 20 Jahre alte M. noch in dieser Nacht Geschlechtsverkehr mit der 13-Jährigen hatte, räumte er am Freitag vor der zweiten Großen Jugendkammer des Landgerichts ein. Obwohl sie laut Staatsanwältin erkennbar keinen eigenen Willen mehr gehabt habe. Danach sei sie in eine tiefe Bewusstlosigkeit gefallen.
13-jähriges Mädchen am Tag nach der Vergewaltigung noch immer ohnmächtig
M. hat offenbar danach das Zimmer verlassen. Am darauffolgenden Nachmittag soll der Beschuldigte N. laut Anklage zunächst die wegen der Drogenintoxikation noch immer ohnmächtige 13-jährigen Geschädigte an Beinen und Brüsten berührt und anschließend die noch im Zimmer verbliebene 15-Jährige vergewaltigt haben.
Dabei soll sie sich gewehrt haben. Der Angeklagte soll ihr aber den Hals zugedrückt und sie gegen ein Fenster gestoßen haben. „Sie schrie und wehrte sich. Das ließ den Angeklagten völlig kalt“, so die Anklägerin. Schließlich soll er sie auf eine Matratze geworfen und ihr ein Handy gegeben haben. Damit könne sie spielen, während er mache, was er wolle. Während er sie mutmaßlich vergewaltigte, soll sie auf Instagram einen Hilferuf an ihre Mutter geschrieben haben, die schließlich die Polizei verständigte.
Prozess nimmt zwischenzeitlich skurrile Züge an – Richter verliert mehrfach Geduld
Den Vorwurf der Vergewaltigung bestritt N. am Freitag vor der Großen Jugendkammer. Das Mädchen hätte ihm vielmehr Sex angeboten. „Sie sollen nicht so einen Scheiß erzählen“, schrie der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller den Angeklagten an. „Gucken Sie sich doch mal an. Da gibt es Hübschere“, so Lobmüller.
Dem Richter war bis dahin bereits mehrfach der Geduldsfaden gerissen. Die Vernehmung von N. hatte zwischenzeitlich skurrile Züge angenommen. Er wisse nicht, wie alt er sei. Auch für seinen Namen hatte er im Laufe des Verfahrens mehrere Varianten parat. Wie seine Mutter mit Nachnamen heiße, habe er sie aus Respekt vor ihr nie gefragt. Auf die Frage, wieviel Geschwister er hat, musste sich der Angeklagte erst einpendeln. Die Angaben, in welchem Alter er von Afghanistan nach Pakistan ausgewandert sei, variierten zwischen acht bis 17 Jahre. Seinen Reisepass habe er verloren, eine Schule nie besucht und als Kind einen Schlag auf den Schädel bekommen.

 
                             
           
     
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