Streit wegen 12.000 Legehennen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Burg Lichtenberg
Der Lichtenberger Burgherr Christoph Wichmann ist empört: In seiner Nachbarschaft soll eine Massenhühnerhaltung angesiedelt werden. Der Gemeinderat von Oberstenfeld stellt sich nicht mehr gegen das Vorhaben. Wichmann fürchtet um die Wirkung des Baudenkmals.

In Oberstenfeld zeigt sich der Eigentümer der Burg Lichtenberg, Christoph Wichmann, bestürzt über den Plan eines regionalen Investors, in unmittelbarer Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Burg einen Legehennenstall für bis zu 12.000 Tiere errichten zu wollen. Eine Nutzung dieser Art widerspreche nicht nur dem am Standort bestehenden Landschaftsschutz, sondern gefährde obendrein das seit Jahren verfolgte Vorhaben, an der Burg eine Außengastronomie in der Art eines Wein- und Biergartens zu errichten, warnt Wichmann.
Martin Föll, der in Großbottwar-Sauserhof im Kreis Ludwigsburg einen großen Geflügelhof mit bereits rund 35.000 Legehennen betreibt und nach eigenen Angaben 200 Hektar Ackerland und zwei Hektar Streuobstwiesen bewirtschaftet, verfolgt seit geraumer Zeit den umstrittenen Plan, am Standort Oberstenfeld zu expandieren. Zuletzt war Föll damit im Jahr 2021 gescheitert. Der Gemeinderat von Oberstenfeld hatte sich damals gegen den Antrag gestellt, in Nachbarschaft zur Burg zwei Legehennenställe mit Kotlager, Waschwasserzisterne, Silos und Regenwasserbehälter zu errichten.
Kritik an Legehennenstall bei Burg Lichtenberg: Sorge, dass das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt wird
Die Gemeinderäte hatten damals insbesondere gegen zwei am Standort beantragte Legehennenställe Bedenken geäußert und eine drohende „Splittersiedlung“ reklamiert. Der im Baurecht gängige Begriff, steht für eine Ansammlung von baulichen Anlagen ohne angemessene Baukonzentration, wegen der die Gemeinderäte befürchteten, dass das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt und verunstaltet werden könnte.
Gleichwohl hieß es damals, dass die Gemeindeverwaltung sich aber damit anfreunden könne, wenn der Plan nur einen Legehennenstall mit geänderter Anfahrt umfassen würde. Mit einer entsprechend modifizierten und reduzierten Planung ist Investor Föll nun erneut angetreten und hatte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates denn auch das gemeindliche Einvernehmen erlangt.

Der Plan umfasst nunmehr den Bau eines Stalls. Vorgesehen sei, 4650 Legehennen sowie 2700 Legehennen in Bodenhaltung und weitere 4650 Legehennen in Freilandhaltung unterzubringen. Christoph Wichmann, der die Burg vor rund sieben Jahren erworben hat, dort gastronomische Events wie Glühweinsonntage und Afterworkpartys organisiert sowie sich seit geraumer Zeit mit dem Gedanken trägt, zudem einen regelmäßig geöffneten Bier- und Weingarten auf der Burg einzurichten, ist schlichtweg bestürzt.
Agrarindustrielle Massentierhaltung lediglich 200 Meter von der Burg entfernt
Der Gemeinderat habe einer „agrarindustriellen Massentierhaltung“ – lediglich 200 Meter von der Burg entfernt – zugestimmt, und „tritt damit sein schönstes Juwel mit Füßen“, kritisiert Wichmann. Immerhin sei die denkmalgeschützte und gut erhaltene staufische Höhenburg, die auf einem Bergsporn über dem Bottwartal gelegen ist, ein landschaftsprägendes Wahrzeichen. Die Gemeinde schade sich nunmehr selbst, meint Wichmann.
Michael Meder, stellvertretender Bürgermeister von Oberstefeld, hält die aktualisierte Planung für durchaus akzeptabel. Der Stall werde im Gegensatz zur ersten Planung weniger sichtbar sein. Die vom Burgherr Wichmann befürchtete Geruchsbelästigung kann sich Meder nicht vorstellen. „Beides, Burg und Legehennenstall, kann da nebeneinander existieren“, so Meder.
Belange des Landschaftsschutzes berührt?
Burgherr Wichmann zeigt sich auch deswegen überrascht, weil die Gemeinde sich bisher stets schützend vor die Burg gestellt habe. Wichmann hofft jetzt auf das Veto des Landratsamts. Als zuständige Genehmigungsbehörde muss diese nunmehr auch prüfen, ob dem Vorhaben von Investor Föll etwa Belange des Landschaftsschutzes zuwider sprechen würden. Hühnerhof-Betreiber Föll war für eine Stellungnahme – etwa hinsichtlich der Verträglichkeit des baulichen Miteinanders von Burg und Hühnerhof - nicht erreichbar.