Gegenstände von Brücke in Neckarsulm geworfen – Festnahme nach zweieinhalb Jahren
Zweieinhalb Jahre nach einem Brückenwurf in Neckarsulm sitzt ein Tatverdächtiger seit drei Wochen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen.
Zweieinhalb Jahre nach einem gefährlichen Vorfall in Neckarsulm ist ein Tatverdächtiger festgenommen worden. Am 21. Januar nahmen Einsatzkräfte in Frankfurt an der Oder einen 26-jährigen polnischen Staatsangehörigen fest, der im Verdacht steht, Anfang September 2023 Gegenstände von einer Brücke auf fahrende Autos geworfen und dabei den Tod der Insassen billigend in Kauf genommen zu haben, wie Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Heilbronn am Dienstag gemeinsam mitteilten.
Verkehrsschild und Warnleuchte auf B27 bei Neckarsulm geworfen
Nach Angaben der Ermittler warf eine zunächst unbekannte Person in den frühen Morgenstunden des 3. September 2023 von einer Brücke der Binswanger Straße unter anderem ein Verkehrsschild sowie eine Warnleuchte auf die darunter verlaufende Bundesstraße 27. Zwei Fahrzeuge wurden im Bereich der Windschutzscheiben getroffen. Die Scheiben hielten den Aufprallen stand, sodass keine Insassen unmittelbar verletzt wurden. Zudem überrollten zwei weitere Fahrzeuge die auf der Fahrbahn liegenden Gegenstände, was ebenfalls zu Sachschäden führte. Wie die Polizei kurz nach dem Vorfall mitteilte, entgingen die Fahrer und Beifahrer „nur mit viel Glück einer zumindest schweren Verletzung“.
Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung sowie ein Zeugenaufruf führten damals nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen. Nun konnten Spuren an den sichergestellten Gegenständen dem 26-Jährigen zugeordnet werden. Weitere Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht.
Nach Brückenwürfen bei Neckarsulm: 26-Jähriger in Justizvollzugsanstalt
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn erwirkte daraufhin beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in zwei Fällen. Der Mann wurde einem Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl aufrechterhielt und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (pen/pol)
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