Stimme+
Klarheit
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Wolfsabschuss in Baden-Württemberg – Bauern und Jäger nach Urteil erleichtert

   | 
Lesezeit  2 Min
audio Anhören
Erfolgreich kopiert!

Landwirte und Jäger in der Region sind froh, dass der Abschuss von sogenannten Problemwölfen juristisch geklärt ist. Hintergrund ist, dass ein im Nordschwarzwald lebender Wolf mit Verhaltensauffälligkeiten nun geschossen werden darf.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Landwirte und Jäger in der Region zeigen sich erleichtert, dass es für den Abschuss sogenannter Problemwölfe nun juristische Klarheit gibt. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen die Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums abgewiesen. Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden.

Der Abschuss des Wolfs als letzte Möglichkeit, wenn alle anderen Maßnahmen versagen

Jürgen Maurer, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems begrüßt das Wolfsurteil grundsätzlich. Bevor Nutztiere oder gar Menschen Schaden nehmen, müsse es eine Möglichkeit geben, einzelne Tiere, die nicht zu „managen“ sind, zu töten. Voraussetzung müsse aber sein, dass zuvor alle Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft wurden: „Wir wollen den Wolf ja nicht ausrotten.“

In Einzelfällen ist der Abschuss von Wölfen, die eine potenzielle Gefahr vor allem für Nutztiere darstellen, rechtens. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hervor. Voraussetzung ist, dass zuvor angewandte Methoden, etwa die Vergrämung, erfolglos geblieben sind.
In Einzelfällen ist der Abschuss von Wölfen, die eine potenzielle Gefahr vor allem für Nutztiere darstellen, rechtens. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hervor. Voraussetzung ist, dass zuvor angewandte Methoden, etwa die Vergrämung, erfolglos geblieben sind.  Foto: dpa

Weidehaltung sei für den Erhalt der Kulturlandschaft wichtig. Maurer erinnert an die Beweidung von Hanglagen an Kocher und Jagst. „Es gibt auch Tierhalter, die Verträge mit Naturschutzverbänden haben, um die Landschaft zu pflegen.“ 

Der Bauer als Landschaftspfleger darf nicht allein gelassen werden

Martin Wunderlich aus Dörzbach, der die seltene Rinderrasse Zwergzebu hält und damit auch Landschaftspflege betreibt, ist besorgt. „Unsere Tiere sind im Einzugsbereich eines Wolfs aus dem Odenwald“, so der Landwirt. Er ist froh, dass es nun die Möglichkeit gibt, gegen den Wolf im Problemfall vorzugehen. Seitdem Wunderlich von der Existenz des Wolfs weiß, lässt er nur noch Bullen auf die Weide. „Es kann nicht sein,  dass der Landwirt für den Naturschutz herangezogen wird, aber andererseits ist er dem Wolf schutzlos ausgeliefert.“

Simon Conrad, der in Ilsfeld Weideochsen hält, sieht in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs einen „Schritt in die richtige Richtung“. Die Jäger bekämen eine Handhabe, problematische Einzeltiere zu töten und für Weidetierhalter verringere sich das wirtschaftliche Risiko, so der Landwirt. Die Möglichkeit des Abschusses sei auch für die Tierhalter im Nebenerwerb und solche, die Nutztiere hobbymäßig halten, wichtig, da diese selten über aufwändige Sicherungsvorkehrungen gegen Wolfsrisse verfügen.  

Das sagen Jäger zum Wolfsurteil

Der Heilbronner Kreisjägermeister Edgar Häußer hält das Urteil für überfällig. „Das Gezetere, mal vorwärts, mal rückwärts – gut, dass es jetzt Klarheit gibt.“ Das lange schwelende Verfahren sei mit schuld an der Unruhe, die es unter Nutztierhaltern und Jägern gegeben habe. Wie Häußer erläutert, sind die Waidmänner in den Gebieten, wo der Wolf vorkommt, ins Wolfsmonitoring eingebunden. 

Nach Informationen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg sind in Baden-Württemberg mit letztem Erhebungsstand Mai 2025 vier sesshafte männliche Wölfe bestätigt. Eine Zuwanderung von weiblichen Wölfen, den Fähen, sowie die Gründung von Rudeln, sei jederzeit möglich.

Hier wurde in den letzten Jahren der Wolf nachgewiesen

Das Landesumweltamt listet die genetischen Wofsnachweise der vergangenen zehn Jahre auf. Demnach fanden im Landkreis Heilbronn die letzten Wolfsnachweise im April 2022 in Neudenau, im Oktober 2021 in Weinsberg und im Oktober 2017 in Widdern statt.

Im Hohenlohekreis vermeldet das Ministerium einen Nachweis in Ingelfingen im März 2024. Im Neckar-Odenwaldkreis gab es allein 2025 vier Nachweise (Höpfigheim, Elchesheim-Illingen, Waldbrunn, Walldürn), im Jahr davor zwei. Im Kreis Ludwigsburg ist seit 2018 (Sersheim und Korntal-Münchingen) kein Nachweis mehr verzeichnet. In Karlsbad (Kreis Karlsruhe) konnte im Oktober 2025 ein Wolf genetisch nachgewiesen werden.  

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben