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Digitalisierung

Landratsamt will noch mehr Online-Anträge 

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Für Bauanträge und Führerschein gibt es bereits Portale. An manchen Stellen hakt es aber noch: Bei der Einbürgerung fällt das fehleranfällige Abtippen der Angaben noch nicht weg. 

Im Landratsamt Heilbronn wurden bereits mehr als zwei Millionen Akten-Blätter eingescannt, das entspricht der Fläche von fast 18 Fußballfeldern.
Im Landratsamt Heilbronn wurden bereits mehr als zwei Millionen Akten-Blätter eingescannt, das entspricht der Fläche von fast 18 Fußballfeldern.  Foto: Arne Dedert

Der Digitalisierungsbericht des Landratsamtes für das Jahr 2024 listet Licht und Schatten auf. An der absoluten Zahl der Onlinedienste hat sich nicht allzu viel geändert: Sie wurde von 134 auf 156 gesteigert. 

Viel wichtiger sei die „vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung“, stellen die Autoren Ronja van Haaren, Projektleitung E-Akte, und David Grimmeisen, Teamleiter Digitalisierung, fest. Das bedeutet, dass von der Antragstellung über die Bearbeitung bis zur Mitteilung des Ergebnisses alles vollständig online ablaufen kann.

Erst dies könne zu Effizienzgewinnen innerhalb der Behörde und zu mehr „Kundenfreundlichkeit, Transparenz und Datensicherheit“ führen. Man verstehe Digitalisierung „als einen fortlaufenden Prozess, der nicht irgendwann abgeschlossen ist, sondern für stetige Weiterentwicklung und Verbesserungen in den Verwaltungsabläufen sorgen soll.“ 

Bauanträge können seit Beginn des Jahres nur noch digital eingereicht werden

Fortschritte gibt es beispielsweise bei Bauanträgen, die seit Beginn des Jahres nur noch digital eingereicht werden dürfen. Das „virtuelle Bauamt“ gibt es somit für 30 Kommunen im Landkreis, für die das Landratsamt direkt zuständig ist. Auf der Onlineplattform können Antragstellende, Architekten, anzuhörende Behörden und andere Beteiligte Dokumente digital einreichen und einsehen. 

Dabei will und muss man nicht alles selbst erfinden. Es gilt das Prinzip „Einer-für-Alle“ oder kurz EfA. Hier war das Land Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter und hat das System Baden-Württemberg und anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt. 

Werden die Daten automatisch übernommen, bleibt mehr Zeit für die zügige Bearbeitung

Auch der Führerschein kann schon seit 2023 vollständig digital beantragt werden – einschließlich Passbild und Unterschrift. Hier hat man ein in Hessen bewährtes Verfahren übernommen. Jetzt sind auch Erweiterungsanträge und der Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahren digital möglich.

Intern wichtig ist die „medienbruchfreie Ende-zu-Ende-Bearbeitung“ der Anträge – sprich, das lästige und fehleranfällige Abtippen der Angaben entfällt. Durch die automatische Übernahme in das Fachverfahren könne in der Fallbearbeitung Zeit eingespart werden, „die an anderer Stelle dringend benötigt wird“. 

Allerdings, und hier tauchen die Schattenseiten auf, werden „trotz der sehr guten, intuitiven digitalen Lösung die Onlinedienste bisher kaum genutzt“, heißt es in dem Bericht. Im Führerscheinbereich erfolgen nur rund ein Prozent der Anträge digital.

Digitale Angebote werden noch kaum genutzt

Oft hindert auch eine vorgeschaltete Hürde, die für die Nutzung der Online-Funktionen notwendig ist. Um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, muss zunächst ein Konto auf Service BW eröffnet werden. Der Vorteil ist dann wiederum, dass ein kostenfreier digitaler Quick-Check die Chancen auf eine Einbürgerung gleich bemisst. 

Hier müssen die gesammelten Unterlagen händisch übertragen werden. Daher ist es für die Antragssteller wie auch die Behörde von Vorteil, wenn nur aussichtsreiche Anträge gestellt werden. 

Kritik am Land: Nach zwei Jahren immer noch keine Vereinbarung zum E-Government

Im Bericht wird auch Kritik geübt. Das Service-BW-Konto soll durch die einheitliche DeutschlandID abgelöst werden, die dann als „zentrales Bürgerkonto“ dienen soll. Allerdings habe man sich in Baden-Württemberg „auch nach zwei Jahren noch nicht auf eine neue E-Government-Vereinbarung“ einigen können. „Das andauernde Fehlen dieser Vereinbarung hemmt nach wie vor die gemeinsame Umsetzung digitaler Dienstleistungen.“ 

Weitere digitale Antragsprozesse können so nicht umgesetzt werden, weil „sowohl die Finanzierung als auch die Zuständigkeit unklar“ sei. Dies betrifft zum Beispiel das Schwerbehindertenrecht. 

Trotz dieser Schwierigkeiten will man im Landratsamt Heilbronn weitere Online-Angebote schaffen, die möglichst einheitlich, niederschwellig und so selbsterklärend wie möglich gestaltet sein sollen. „Die Nutzerorientierung spielt auch bei der Überarbeitung unserer bestehenden Prozesse eine immer größere Rolle.“ 

Für 2025 ist geplant, dass der Antrag auf Aufenthaltstitel oder der Führerscheinumtausch digitalisiert werden. Zudem soll das Digitalisierungsprojekt „eWaffe“ starten, mit dem verschiedene waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt werden können. Ein Ziel ist auch die E-Akte, für die papierlose Verwaltung wurden bereits über zwei Millionen Blatt Papier eingescannt. 

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