Pferdepension im freien Gelände stößt auf Ablehnung
Im Gewann "Stampfgraben" in Verlängerung der Jungholzstraße plant ein Privatmann weitere Einrichtungen für eine Pferdepensionshaltung. Das schmeckt dem Talheimer Gemeinderat nicht. Das Landratsamt Heilbronn wird die Baugenehmigung trotzdem erteilen.

Nach dem Technischen Ausschuss hat auch das Gesamtgremium mit deutlicher Mehrheit sein Einvernehmen für einen Teil der Vorhaben versagt. Entscheiden kann die Kommune jedoch nichts. Das ist Sache des Landratsamtes. Das wird jetzt die Baugenehmigung erteilen.
Privilegierung muss gegeben sein
Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Eine Ausnahme: Das Vorhaben wird als "privilegiert" eingestuft, also wenn es zum Beispiel einem landwirtschaftlichen Betrieb "dient". Richard Löflad, Landwirt im Nebenerwerb, möchte erweitern. Er plant einen neuen Stall mit 28 Pferdeboxen, eine Führanlage, den Reitplatz zu überdachen, einen Futter- und Abstellplatz, eine Pflanzenkläranlage, einen Tiefbrunnen, einen Lösch- und Bewässerungsteich sowie ein Wohnhaus.
"Dem Betrieb als solchem die Privilegierung abzusprechen, dürfte nicht zielführend sein", machte Rechtsanwalt Dr. Alexander Kukk, von der Gemeinde beauftragt, den Räten deutlich. Allerdings setzte er einige Fragezeichen hinsichtlich des Merkmals des "Dienens": Braucht es bei 28 Pferden jemanden, der auf dem Gelände wohnt? Sind eine Führanlage und ein überdachter Reitplatz notwendig zur Bewegung der Pferde oder Luxus? Kukk sprach von einer "ganz schön intensiven Bebauung".
Kritik an Parkplätzen und Verkehr
Das sah auch Thomas Maurer (BIT) so. "Das ist eine ganz wertvolle Ecke, was die Natur angeht." Er kritisierte etwa die acht Parkplätze. Zudem spekulierte er, dass aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ein Reitbetrieb - damit eine gewerbliche Nutzung - entstehen könnte. Überall, wo Reithallen seien, komme es zu Kooperationen mit Reitvereinen, warf Bürgermeister Rainer Gräßle ein. Mit "Verkehrstourismus" als Folge. "Das bedeutet eine Verkehrszunahme in der Schozacher Straße." Er hielt dem Landratsamt vor, dass der Naturschutz überhaupt nicht geprüft werde. "Und der Artenschutz wird gänzlich vernachlässigt."
Heribert Danner (CDU) "fiel vom Glauben ab", dass sechs Meter neben dem Wald - die Landesbauordnung schreibt einen Abstand von 30 Metern vor - eine solche Bebauung zulässig sei. Joachim Dürr (BIT) tat sich schwer, Nein zu sagen - "wenn ich sehe, was es bei uns schon alles gibt". Annika Binnig und Jörg Hönnige (beide FW) fehlten weitere Informationen. Zum Beispiel: Was haben die Fachbehörden verlangt?
Bauherr wollte Vorhaben vorstellen
Das Landratsamt hat laut Sprecher Manfred Körner in der schriftlichen Anhörung alle Punkte seiner Entscheidung begründet. Die Sitzungsvorlage enthielt eine komprimierte Version. Heribert Danner fragte, ob keine Gespräche geführt worden seien. Die Antwort von Bauamtsleiter Thomas Sutter: Nur über den Bauantrag gelte es zu entscheiden. Im Februar 2018 habe er seine Idee im Rathaus vorgestellt, so Löflad gegenüber der Heilbronner Stimme. Er habe im September 2018 angeboten, dem Gemeinderat das Vorhaben zu erläutern. "Auf diese Mail habe ich bis heute keine Antwort bekommen."
Nach dem Beschluss des Talheimer Gemeinderats in Sachen Pferdepensionshaltung wird das Landratsamt das versagte Einvernehmen ersetzen und die Baugenehmigung erteilen. Dagegen kann die Gemeinde Widerspruch einlegen. Gegenüber der Heilbronner Stimme erläutert Körner die Begründungen für die Genehmigung.
Pferde müssen auch bewegt werden
Eine Privilegierung liege vor, weil für die Tierhaltung zu mehr als 50 Prozent das Futter selbst produziert werde. Bei 24 Pensionspferden und vier -ponys diene der neue Stall dem landwirtschaftlichen Betrieb. Das gelte auch für: Führanlage samt Longierzirkel, Überdachung des Reitplatzes, neuen Allwetterplatz. Werden Pferde eingestellt, müssten sie auch bewegt werden. Das Wohnhaus begründe sich durch das Ausmaß der Landwirtschaft, die dort betrieben werde. Für den Tiefbrunnen und die Abwasserbeseitigung wird laut Körner die wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Wegen des geringen Waldabstands müsse der Bauherr eine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben. Belange des Naturschutzes stünden dem Vorhaben nicht entgegen. Ausgleichsmaßnahmen sind erfolgt.