Die Stadt sucht einen neuen Standort fürs Pflegeheim
Die Betreiber des Haus Ahorn wünschen sich einen Neubau in Beilstein. Dafür wird eine Fläche mit knapp 3500 Quadratmetern benötigt.

Die Landesheimbauverordnung von Sozialminister Manne Lucha macht Pflegeheimen bauliche Vorgaben, wie zum Beispiel Einzelzimmer für jeden Bewohner, die nicht jede Einrichtung umsetzen kann. So auch das Haus Ahorn in Beilstein mit aktuell 98 Bewohnern. Aus Sicht von Leiterin Andrea Stoll ist der weitere Betrieb unwirtschaftlich.
Das Wasserleitungssystem muss saniert werden
Beim erforderlichen Umbau würden nicht nur Doppelzimmer und Plätze wegfallen, auch das Wasserleitungssystem müsste saniert werden. "Das bedeutet eine Bauzeit von zwei Jahren im laufenden Betrieb. Das wäre eine Zumutung für die Bewohner", sagt Stoll auf Nachfrage der Heilbronner Stimme. Sie wünscht sich einen Neubau in Beilstein. Der Gemeinderat will eine Pflegeeinrichtung vor Ort. Deshalb sucht er nun nach einem neuen Standort fürs Pflegeheim.
Die Immobilie, in der sich das Haus Ahorn derzeit befindet, gehört mehreren privaten Eigentümern, die sich die Frage stellen, ob das Haus Ahorn nicht mit einem anderen Betreiber weitergehen könnte. In einem Schreiben an den Gemeinderat heißt es: "Wir weisen darauf hin, dass aus der Sicht der Eigentümer die Nutzung als Pflegeheim weiter möglich sein könnte. Diesbezüglich liegen uns bereits Interessensbekundungen weiterer namhafter Betreiber vor."
Diese hätten aber mit denselben Problemen zu kämpfen: "Seit Beginn der Frist haben wir alle Parameter geprüft, wie man das Gebäude anpassen kann", so Stoll. Das Ergebnis: Zimmer würden für Aufenthaltsräume wegfallen.
Zehn Jahre Übergangsfrist: Warum ist bisher nichts geschehen?
Es gab eine zehnjährige Übergangsfrist. Warum ist bisher nichts geschehen? Erst 2015 wurden sogenannte ermessenslenkende Richtlinien der Landesheimbauverordnung veröffentlicht. "Wir haben gleich angefangen, Gutachten zu prüfen." Im ganzen Prozess sei noch ein weiteres Problem aufgetreten: "Wenn ich die Umbaumaßnahmen vornehmen würde, müsste man das Leitungssystem mit erneuern. Die lange Bauzeit ist für mich und die Bewohner untragbar." Hinzu kämen Lärm und Dreck über zwei Jahre.
Stoll: "Irgendwann habe ich gesagt, es gibt keine Lösung." Ende August 2019 läuft die Übergangsfrist ab. Stoll hat nun einen Antrag gestellt, um diese zu verlängern, bis der Neubau steht. "Ich habe aber noch keinen endgültigen Bescheid."
Stadtrat Oliver Muth (FWV) fand, dass die Standortsuche kein Problem für beide Seiten darstellt: "Die jetzigen Besitzer müssen aus ihrer Immobilie nicht unbedingt ein Pflegeheim machen." Eine Alternative wäre altersgerechtes Wohnen. Dann könnten sich die Einrichtungen sogar gegenseitig unterstützen.
Bereits vor einem Jahr hatten die Eigentümer bei Gesprächen mit der Stadt um mehr Zeit gebeten, um zu prüfen, wie es mit der Immobilie weitergehen könnte, sollte das Pflegeheim ausziehen. "Bislang liegt uns kein konkretes Konzept vor", sagte Holl. Das setze das Gremium zeitlich unter Druck, da die Heimaufsicht im Landratsamt Heilbronn künftig weitere Auflagen erteilen könnte, was wiederum mit Kosten verbunden wäre.
Der neue Standort muss groß genug sein
Eine klare Vorgabe hat die Stadt bei der Suche. Der neue Standort muss groß genug sein. "3500 bis 4000 Quadratmeter sind ganz klar kommuniziert worden vom heutigen Betreiber, um das künftige Konzept mit 75 Pflegeplätzen an einem neuen Standort realisieren zu können", so Holl.
In der Sitzungsvorlage stand zudem drin, dass sich das Gremium mit der Verlegung des Busdepots beim alten Feuerwehrhaus beschäftigen soll. Ein möglicher Standort? "Das Busdepot ist ein Fingerzeig. Das ist kein Geheimnis", sagte Holl. Stadträte Bernd Kircher (SPD) und Oliver Kämpf (Die Bürgerliste) waren sich einig: Sie wollen, dass bei den Verhandlungen nicht nur ein Standort, sondern Alternativen geprüft werden. Bürgermeister Patrick Holl sagte abschließend: "Bei einer Stadt wie Beilstein, die dicht besiedelt ist und die gar nicht mehr so viele Flächen in der Größe hat - weder privat noch öffentlich - ist die Auswahl gar nicht so groß."
Die Landesheimbauverordnung
Auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg heißt es, dass die Landesheimbauverordnung die Qualität des Wohnens für stationäre Pflegeheime regeln soll. Die Übergangsfrist läuft seit zehn Jahren. Stichtag ist der 31. August 2019. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass jedem Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung steht. Einige Heime können diese Vorgaben nicht umsetzen und müssen schließen.
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