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36 neue Wohnungen sollen in der Fleiner Haigernstraße entstehen

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Die Nachverdichtung im Gebiet "Falteräcker" in Flein setzt sich fort. Auf zwei Grundstücken werden Gebäude abgerissen. Mischgebiet wird in ein allgemeines Wohngebiet verwandelt.

Die Perspektive von Süden: Zu den drei Gebäuden, giebelständig zum Anne-Frank-Weg, gesellen sich zwei Mehrfamilienhäuser an der Martin-Maier-Straße. Die Zufahrt zur Tiefgarage liegt zwischen den Ensembles.
Planung: Hannes Buck, Planungs- und Bauleitungsbüro
Die Perspektive von Süden: Zu den drei Gebäuden, giebelständig zum Anne-Frank-Weg, gesellen sich zwei Mehrfamilienhäuser an der Martin-Maier-Straße. Die Zufahrt zur Tiefgarage liegt zwischen den Ensembles. Planung: Hannes Buck, Planungs- und Bauleitungsbüro  Foto: planung hannes buck planungs- und Bauleitungsbüro

An vielen Stellen im Ortskern von Flein wurden in den vergangenen Jahren alte Gebäude abgerissen und durch neue Wohn- und Geschäftshäuser ersetzt. Die Innenentwicklung schreitet weiter voran, das ist kommunalpolitischer Wille.

Denn Wohnraum wird auch in Flein dringend gesucht. Nachdem in der Kellergasse derzeit eine Baulücke mit Einfamilienhäusern geschlossen wird, ist ein größeres Bauvorhaben im Gebiet "Falteräcker" in der Planung. Ein Wohnbauträger will 36 Wohnungen in fünf Gebäuden in der Haigernstraße errichten.

Küftig gibt es kein relevantes Gewerbe mehr

Einst handelte es sich um ein reines Gewerbegebiet. Bereits 2014 wurde dieses in ein Mischgebiet umgewandelt, als auf dem ehemaligen Wiki-Gelände Wohnhäuser rund um den Anne-Frank-Weg entstanden. Bei dem jetzt anstehenden Vorhaben ändert die Gemeinde erneut den Bebauungsplan. Den Aufstellungsbeschluss fasste der Gemeinderat bereits im Juli.

Weil durch die gewünschte Neubebauung die notwendige Durchmischung nicht mehr gegeben ist, kein relevantes Gewerbe dort mehr angesiedelt ist, wie Bauamtsleiter Hartmut Winkler jetzt in der Gemeinderatssitzung erklärte, wird "Falteräcker" zu einem allgemeinen Wohngebiet. Das ermöglicht immer noch nichtstörende Handwerksbetriebe, Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Versorgung des Gebiets dienen oder auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

Fünf zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Dachgeschoss

Die gewerbliche Werkstatt, das Lager sowie das Wohn- und Bürogebäude, die auf den beiden Grundstücken Haigernstraße 24 und 26 stehen, werden abgerissen. 35 Ar groß ist das Gelände, auf dem zweigeschossige Wohnhäuser plus Dachgeschoss platziert werden sollen. Zwischen den beiden Ensembles - zwei Häuser an der Martin-Maier-Straße und drei hintereinanderliegende in der Haigernstraße, die giebelständig zum Anne-Frank-Weg stehen - erfolgt die Zufahrt zur Tiefgarage. Dort ist laut Bauamtsleiter Winkler Platz für 52 Fahrzeuge. Entlang der Haigernstraße kommen noch acht oberirdische Stellplätze hinzu. Das ergibt einen Schlüssel von 1,65 Plätzen pro Wohneinheit, etwas mehr als die 1,5 Stellplätze, die in Flein vorgeschrieben sind.

Auf Nachfrage der Heilbronner Stimme sprach der Bauamtsleiter von einer "ausgewogenen Nachverdichtung". Die Bebauung sei nicht zu eng, meinte er. Die Erschließung sei gesichert, die Haigernstraße sei eine Wohnsammelstraße. Zusätzlicher Wohnraum bedinge natürlich mehr Verkehr, verschwieg Winkler nicht.

Artenschutz spiel keine Rolle

Wie vor einigen Jahren im Anne-Frank-Weg (rechts) entstehen auch im Anschluss an der Haigernstraße auf den Grundstücken 24 und 26 neue Wohnungen. Werkstatt, Lager und das Wohn- und Bürogebäude werden abgerissen.
Foto: Mario Berger
Wie vor einigen Jahren im Anne-Frank-Weg (rechts) entstehen auch im Anschluss an der Haigernstraße auf den Grundstücken 24 und 26 neue Wohnungen. Werkstatt, Lager und das Wohn- und Bürogebäude werden abgerissen. Foto: Mario Berger  Foto: Berger, Mario

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren geändert, das bedeutet, dass keine Umweltprüfung notwendig ist. Eine artenschutzrechtliche schon. Ralf Duffner vom Büro Zoll, Architekten und Stadtplaner aus Stuttgart, fasste das Ergebnis zusammen: Der größte Teil der Grundstücke sei bebaut oder versiegelt, so dass keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten seien. Entlang der Haigernstraße sind Bäume vorgesehen, ein Pflanzgebot gibt es zur Nachbarschaft, die Tiefgarage wird begrünt.

"Müssen wir immer so viele Vorgaben machen?", fragte Steffen Baumann (SPD), zumal die Änderung des Bebauungsplans sich nur auf dieses Bauvorhaben beziehe. Die Festsetzungen seien geboten, um das städtebauliche Bild zu erhalten, antwortete Bauamtsleiter Winkler. Man müsse auch an die Zukunft denken, die Änderungsbaugesuche bringen könnte.

Weiterer Ablauf

Der Gemeinderat stimmte geschlossen dem Bebauungsplan-Entwurf "Falteräcker - 3. Änderung" zu. Jetzt folgt die öffentliche Auslegung. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gehört. Danach wägt der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen ab, ehe der Satzungsbeschluss erfolgen kann.

In den örtlichen Bauvorschriften gibt es zum Beispiel Regelungen zu den Dachaufbauten und -einschnitten sowie der Dacheindeckung. "Schotter- und Kiesgärten sind nicht zulässig", hob Planer Ralf Duffner ausdrücklich hervor.

 
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